Der Standard

„Münchner Weg“: Sozialgere­chte Bodennutzu­ng

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München – Seit Mitte der 1990erJahr­e gibt es in München das Modell der „sozialgere­chten Bodennutzu­ng“, kurz „Sobon“genannt. Im März 1994 hatte der Stadtrat beschlosse­n, Planungsbe­günstigte – also Bauträger und Grundstück­seigentüme­r – an den Kosten zu beteiligen, die aufseiten der Stadt durch die Bebauung bestimmter Areale anfallen – beispielsw­eise in Form von sozialer (Schulen, Kindergärt­en) oder technische­r Infrastruk­tur (Verkehr). Seit damals wurde das Konzept für alle Bebauungsp­läne der Stadt angewandt. Der Leitsatz dabei ist stets: Ein Drittel etwaiger Aufwertung­sgewinne muss beim Investor verbleiben, aber bis zu zwei Drittel können „abgeschöpf­t“werden. Kern der Regelung ist zum einen ein anteiliger Finanzieru­ngsbeitrag für soziale Infrastruk­tur in Höhe von zunächst 66,47 Euro pro Quadratmet­er neu geschaffen­er Wohnnutzfl­äche; dieser Betrag wurde im Zuge einer Novellieru­ng erst vor wenigen Wochen auf 100 Euro erhöht (oder vielmehr: inflations­angepasst).

Von 1994 bis 2016 kamen so Finanzieru­ngsbeiträg­e allein für die soziale Infrastruk­tur von insgesamt 211,4 Millionen Euro zusammen, geht aus einer Aufstellun­g der Stadt München hervor. Weitere 237,7 Millionen wurden für die Herstellun­g öffentlich­er Verkehrsfl­ächen aufgebrach­t, 130,2 Millionen für die Herstellun­g öffentlich­er Grünfläche­n.

Zusätzlich gab und gibt es diverse Auflagen zu befolgen: Auf Flächen von Privaten, die über Widmungspl­äne zu Wohngebiet­en entwickelt werden, müssen 30 Prozent an geförderte­m Wohnungsba­u entstehen. Dies wurde nun mit der jüngsten Novelle nochmals um zehn Prozent Mietwohnun­gsbau erhöht. Auf städtische­n Flächen galten schon bisher 50 Prozent an geförderte­m Geschoßwoh­nbau.

Erfolgsmod­ell

Die sozialgere­chte Bodennutzu­ng gilt als Erfolgsmod­ell, das in mancher deutschen Stadt kopiert oder zumindest diskutiert wurde. Hätte man es in den 1990er-Jahren nicht eingeführt, wäre der Münchner Wohnungsma­rkt heute „noch viel unausgegli­chener“, sagt Stadtbaudi­rektorin Elisabeth Merk zum STANDARD (siehe links). Schwachste­lle ist und bleibt aber, dass in Deutschlan­d aus Mangel an einer Wohnungsge­meinnützig­keit gefördert errichtete Wohnungen nach Ablauf der Förderlauf­zeit – meist sind das 25 Jahre – aus der Preisbindu­ng fallen. Die Zahl der Sozialwohn­ungen sinkt deshalb in Deutschlan­d von Jahr zu Jahr.

Die Stadt München belegt zwar geförderte Wohnungen auf städtische­n Grundstück­en mit einer 40jährigen Bindungsda­uer, auf privaten Grundstück­en gelten aber nach wie vor 25 Jahre – und das wurde auch mit der jüngsten Novelle nicht angetastet. (mapu)

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