Traktor im Spritzeinsatz ist kein Transportmittel
Luxemburg – Durch einen Traktor mit Spritzvorrichtung für Pflanzenschutzmittel wurde bei einem Spritzeinsatz ein Unfall verursacht. Der Schaden muss nicht von der Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt werden, weil das Fahrzeug zum Zeitpunkt als Arbeitsmaschine und nicht als Transportmittel verwendet wurde, urteilte der EuGH in einem portugiesischen Vorabentscheidungsverfahren. Irrelevant ist, wo der Unfall stattfand und ob das Fahrzeug zum Zeitpunkt stand, sein Motor stillstand oder lief. (EuGH 28. 11. 2017, C-514/16, Rodrigues de Andrade)