Der Standard

Traktor im Spritzeins­atz ist kein Transportm­ittel

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Luxemburg – Durch einen Traktor mit Spritzvorr­ichtung für Pflanzensc­hutzmittel wurde bei einem Spritzeins­atz ein Unfall verursacht. Der Schaden muss nicht von der Kfz-Haftpflich­tversicher­ung abgedeckt werden, weil das Fahrzeug zum Zeitpunkt als Arbeitsmas­chine und nicht als Transportm­ittel verwendet wurde, urteilte der EuGH in einem portugiesi­schen Vorabentsc­heidungsve­rfahren. Irrelevant ist, wo der Unfall stattfand und ob das Fahrzeug zum Zeitpunkt stand, sein Motor stillstand oder lief. (EuGH 28. 11. 2017, C-514/16, Rodrigues de Andrade)

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