Ein paar Stunden früher ist noch nicht „exklusiv“
Wien – Eine Tageszeitung berichtete am 9. 5. 2017 als Erste über das kommende Rolling-Stones-Konzert in Spielberg und behauptete am Folgetag, die Meldung sei exklusiv. Weil eine andere Zeitung am selben Tag dies auch hatte, war die Bezeichnung „exklusiv“irreführend. (OGH 24. 10. 2017, 4 Ob 195/17f, LexisNexis News)