Der Standard

Ein paar Stunden früher ist noch nicht „exklusiv“

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Wien – Eine Tageszeitu­ng berichtete am 9. 5. 2017 als Erste über das kommende Rolling-Stones-Konzert in Spielberg und behauptete am Folgetag, die Meldung sei exklusiv. Weil eine andere Zeitung am selben Tag dies auch hatte, war die Bezeichnun­g „exklusiv“irreführen­d. (OGH 24. 10. 2017, 4 Ob 195/17f, LexisNexis News)

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