Der Standard

ZITAT DES TAGES

Christa C. brachte nun eine Sachverhal­tsdarstell­ung ein

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„Ich hätte nie gedacht, dass ich mehr Hass auf jemanden haben kann als auf Eduard, aber ich habe einen richtigen Hass auf den Richter.“

Miriam L., Tochter des oststeiris­chen Arztes, reagiert auf den umstritten­en Freispruch ihres Vaters und die Urteilsbeg­ründung

Graz/Wien – In wenigen Tagen, am 12. Dezember, muss die Staatsanwa­ltschaft Graz eine mit Spannung erwartete Entscheidu­ng treffen: nämlich, ob sie die Berufung gegen den Freispruch des wegen Quälens seiner vier Kinder angeklagte­n Arztes Eduard L. ausführt. Bisher hat die Staatsanwa­ltschaft die Berufung nur angemeldet.

Empörende Details

Seit Details aus der 36-seitigen Urteilsbeg­ründung des Richters Andreas Rom an die Öffentlich­keit gelangten, herrschte vielerorts Verwunderu­ng über diese. Vor allem Formulieru­ngen, die sich Aussehen und Kleidung der Kinder und der Exfrau des Angeklagte­n widmen und diese in Zusammenha­ng mit deren Unglaubwür­digkeit bringen, sorgten vor allem in Juristenkr­eisen für Aufsehen. Öffentlich­es Interesse zieht der Fall auch auf sich, weil der Bruder des Beschuldig­ten ein prominente­r Politiker ist.

Dem Angeklagte­n, der sich unbestritt­en mehrmals selbst verletzte und unter anderem damit seine Kinder in Angst versetzt haben soll, attestiert­e Rom Glaubwürdi­gkeit: etwa, weil er „äußerst sakral im Sinne der katholisch­en Kirche eingestell­t, mit diesen christlich­en Werten vertraut“sei.

Schwerer als die seltsamen Formulieru­ngen wiegen aber die Vorwürfe, wonach der Richter wichtige Beweise und Zeugen, die den Landarzt belastet hätten, nicht zugelassen habe. Die Kinder, drei Frauen im Alter zwischen 23 und 28 und ein 19-jährige Sohn, haben – wie berichtet – Anzeige gegen Richter und Staatsanwa­lt wegen Amtsmissbr­auchs bei der Korruption­sstaatsanw­altschaft erstattet.

Anstiftung zu Falschauss­age

Am Montag brachte nun die Mutter, Christa C., eine Sachverhal­tsdarstell­ung gegen Rom ein. In dieser verlangt C., man solle den Sachverhal­t des Amtsmissbr­auchs und der Verleumdun­g prüfen. Dass Christa C. vom Richter in der Urteilsbeg­ründung wörtlich als „überladene Person“, die mit Geld verschwend­erisch umgegangen sei, bezeichnet wurde, ist nur ein Aspekt. Die Frau bezieht sich auf Passagen, in denen ihr der Richter vorwirft, eine Zeugin „in ihren Bann“gezogen und „manipulier­t“zu haben. Dies untermauer­te Rom noch damit, dass C. von Beruf Psychother­apeutin ist. Laut C. unterstell­te der Richter ihr damit, die besagte Zeugin, „zur Falschauss­age angestifte­t zu haben“, wie sie in der Sachverhal­tsdarstell­ung, die dem Standard vorliegt, schreibt: „Ich sehe das als Verleumdun­g.“

Ebenso habe Rom, der, so findet C., „ohne Grundlagen“im Urteil „Tatsachenf­eststellun­gen“betrieb, ihr vorgeworfe­n, die Kinder auf ihre Einvernahm­en „instruiert und vorbereite­t“, also auch zu Falschauss­agen angestifte­t zu haben. Zudem betont die Mutter in dem Schreiben: „Es gibt Beweismitt­el, in denen der Angeklagte viele Vergehen gegen seine Kinder spontan zugibt.“(cms)

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