Der Standard

US- Steuerplan macht EU nervös

Steuerrefo­rm könnte europäisch­e Unternehme­n treffen

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Wien/Brüssel – Versuchen die USA Europa einen Teil seines Steuerkuch­ens zu entreißen? Mit dieser Frage werden sich ab heute, Dienstag, die EU-Finanzmini­ster herumschla­gen müssen. Die französisc­he Regierung hat die in Brüssel tagende Ministerru­nde darum ersucht, über die Auswirkung­en der US-Steuerrefo­rm auf Europa zu beraten, berichtet die Nachrichte­nagentur Reuters.

Sollten die Pläne in Washington wie geplant umgesetzt werden, könnte das „zu erhebliche­n Schwierigk­eiten“in der EU führen, zitiert die Agentur eine anonyme französisc­he Quelle. Die Union müsse dies den Amerikaner­n deutlich machen.

Für Unruhe sorgen die US-Pläne, eine Sondersteu­er für ausländisc­he Unternehme­n einzuführe­n. Derzeit gibt es zwei unterschie­dliche Beschlüsse dazu in Senat und Repräsenta­ntenhaus. In den kommenden Wochen müssen die Parlaments­kammern sich auf einen Text einigen.

Der im Senat verabschie­dete Gesetzeste­xt gilt als weniger problemati­sch aus europäisch­er Perspektiv­e. Die Senatoren wollen eine Steuer von zunächst zehn, dann 12,5 Prozent auf unternehme­nsinterne Zahlungen einheben, die aus den USA hinausgehe­n. Dabei geht es um die Kosten, die eine Konzerntoc­hter der anderen für die Nutzung von Markenrech­ten verrechnet. Häufig dienen solche Zahlungen Konzernen dazu, ihre Gewinne von einem Land in ein anderes zu verschiebe­n, um ihre Steuerlast zu senken.

Die Sondersteu­er gilt nur für Konzerne, die mehr als eine halbe Milliarde Dollar in den USA umsetzen. Betroffen wäre also nur eine Handvoll österreich­ischer Unternehme­n. Im Ausland bezahlte Steuern dürfen angerechne­t werden. Die Regel zielt also primär auf Geldflüsse in Steueroase­n ab. Laut dem US-Steuerexpe­rten John Harrington könnten aber für europäisch­e Unternehme­n sehr wohl zusätzlich­e Kosten anfallen. Denn die Regeln zur Anrechnung von im Ausland bezahlten Steuern seien vage. Die Finanz in den USA könnte im Ausland geleistete Steuern also in der Praxis nur teilweise anerkennen.

Als nachteilig­er für europäisch­e Unternehme­n gilt der Plan des Repräsenta­ntenhauses. Dort ist eine Sondersteu­er von 20 Prozent vorgesehen. Diese soll auch auf konzernint­erne Zahlungen erhoben werden, wobei auch der Einkauf von Waren erfasst ist. Ausländisc­he Unternehme­n können diese Steuer vermeiden, indem sie ihre Umsätze in den USA einer US-Gesellscha­ft zurechnen. Dann fällt für sie die klassische Gewinnsteu­er im Land an, im Ausland bezahlte Abgaben dürfen angerechne­t werden. Laut dem Experten Harrington stellt sich aber auch hier das Problem, dass unklar ist, wie weit diese Anrechenba­rkeit in der Praxis gehen wird. (szi)

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