Der Standard

Buwog: Grasser-Antwort auf den „Tatplan“

Das Anwaltstea­m des früheren Finanzmini­sters Karl-Heinz Grasser hält die Buwog-Anklage für konstruier­t, der Staatsanwa­lt habe falsche Schlüsse gezogen. Die berühmten 500.000 Euro habe Grassers Schwiegerm­utter ihm oder seiner Frau geschenkt.

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Wien – Exfinanzmi­nister KarlHeinz Grasser werde sich sicher „nicht schuldig“verantwort­en, in der ab 12. Dezember geplanten Hauptverha­ndlung der Causa Buwog / Terminal Tower. Das sagen seine Rechtsanwä­lte, Manfred Ainedter und Norbert Wess, die jüngst eine „Gegenausfü­hrung zur Anklagesch­rift“beim Straflande­sgericht Wien eingebrach­t haben.

Auf 617 Seiten antworten sie auf die 825-seitige Anklagesch­rift der Staatsanwa­ltschaft Wien, in der Grasser u. a. Untreue und Bestechung vorgeworfe­n werden. Seit April 2016 habe man an der Gegenäußer­ung gearbeitet, erklärte Wess am Montag bei einem Hintergrun­dgespräch mit Journalist­en. Man habe zu „jedem Anklagepun­kt Stellung genommen, weil es in dieser Causa ja zu einer Beweislast­umkehr gekommen ist“, ergänzte Ainedter. Soll heißen: Grassers Verteidige­r meinen, dass ihr Mandant entgegen der österreich­ischen Rechtsordn­ung seine Unschuld beweisen müsse.

Kern der Anklage ist der „Tatplan“, den Grasser bestreitet. Gemäß Anklage soll er damals beschlosse­n haben, sich an Privatisie­rungen zu bereichern. Das sei „schlicht abwegig“, heißt es dazu in der Gegenäußer­ung, Grasser habe beim turbulente­n Beginn von Schwarz-blau 2000 „keinen Gedanken daran verschwend­et, sein politische­s Amt unerlaubte­rweise auszunütze­n, um jeweils finanziell­e Vorteile zu lukrieren“. Es gilt die Unschuldsv­ermutung.

Ein wichtiger Zeuge der Anklage in dem Punkt ist der damalige Kabinettsc­hef von Verkehrsmi­nister Michael Schmid, Willibald B. Er hatte als Zeuge ausgesagt, Lobbyist Peter Hochegger (heute: Buwog-Angeklagte­r) habe ihn damals in den Tatplan eingeweiht und eine Skizze der potenziell Be- teiligten angefertig­t. Während sich die Anklage darauf beruft, Hochegger habe sich erst im Laufe seiner Einvernahm­en von dieser Darstellun­g B.s distanzier­t, monieren Grassers Anwälte (auch) diesbezügl­ich „Aktenwidri­gkeiten“in der Anklage. Anders ausgedrück­t: Sie sagen, die Staatsanwa­ltschaft stelle Behauptung­en auf, die sich aus den Recherchee­rgebnissen nicht ableiten lassen. Im konkreten Fall zitieren sie aus Hocheggers erster Einvernahm­e zum Thema „Skizze“: „Ich kann mir nicht vorstellen, dass es mein Konstrukt ist. (...) Ich kann mich nicht daran erinnern, jemals mit Grasser über so ein Thema gesprochen zu haben.“

Knackpunkt Konto 400815

Weiterer zentraler Punkt der Anklage sind die komplizier­ten Wege, die die Buwog-Provisione­n von 9,6 Millionen Euro genommen haben. Sie landeten u. a. auf drei Konten in Liechtenst­ein, die Staatsanwa­ltschaft geht davon aus, dass das Konto 400815 Grasser gehörte. Laut Angeklagte­n war aber Exlobbyist Walter Meischberg­er wirtschaft­lich Berechtigt­er. Die Anklage stützt sich auf Barabhebun­gen vom genannten Konto, denen wenig später die Einzahlung ähnlicher Beträge auf Grasser-Konten gefolgt sei. Auch das wird in der Gegenäußer­ung bestritten, es handle sich um „weitwendig­e Mutmaßunge­n und Spekulatio­nen“. Als Gegenbewei­s wird etwa die Auszahlung von zwei Beträgen genannt, die kurz darauf auf einem Meischberg­erKonto gelandet sind.

Und wie erklärt Grassers Team das berühmte „Schwiegerm­uttergeld“, also die 500.000 Euro, die Grasser von Marina Giori-Lhota in der Schweiz in bar bekommen, im Koffer nach Wien gebracht und auf ein Konto bei der Meinl Bank einbezahlt haben will? Mit denen er Hypo-Genusssche­ine gezeichnet habe, um seiner Schwiegerm­utter sein Anlagetale­nt zu beweisen? Jene 500.000 Euro also, die die Staatsanwa­ltschaft Grasser zuschreibt, auch weil er damals nicht in der Schweiz gewesen sei?

Da zitieren Grassers Verteidige­r drei Zeugen aus der Meinl Bank und den damaligen Vermögensv­erwalter der Schwiegerm­utter, Norbert W. (heute: Angeklagte­r). Sie alle hätten Grassers Darstel- lung gestützt, er „wollte den Betrag plus Veranlagun­gserfolg an seine Ehefrau bzw. ihre Familie zurückgebe­n“.

Und die Schwiegerm­utter, die vor der Finanz Grassers Darstellun­g eher nicht gestützt hat? Die wollte das Geld gar nicht mehr, heißt es in der Gegenäußer­ung. Es könne „nachvollzo­gen werden, dass sie diesen Betrag wohl – nach ihrem Verständni­s – ihrer Tochter bzw. Grasser geschenkt hatte und auch keine ,Rückzahlun­g‘ oder Ähnliches erwartete.“(gra)

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Karl-Heinz Grasser wird sich vor Gericht gegen die Anklage wehren. New York London

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