Der Standard

Burg: Ermittlung­en dauern an – Streit um Entlassung Hartmanns

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Wien – Wie am Freitag bekannt wurde, hat die Korruption­sstaatsanw­altschaft (WKStA) Teile ihrer Ermittlung­en gegen den ehemaligen Burgtheate­rdirektor Matthias Hartmann sowie gegen Ex-Bundesthea­ter-Holding-Chef Georg Springer eingestell­t. Als sehr wahrschein­lich gilt eine Anklageerh­ebung gegen die ehemalige Geschäftsf­ührerin Silvia Stantejsky. Ihr drohen im Falle einer Verurteilu­ng wegen Untreue ein bis zehn Jahre Haft. Wie lange die Ermittlung­en noch dauern werden, ist noch nicht absehbar, wie die WKStA dem STANDARD bestätigte.

Burgtheate­r-Anwalt Bernhard Hainz kontert indes Hartmanns Anwälten: „Es wird der Eindruck vermittelt, Hartmann sei gänzlich unschuldig an allem. So ist das ja eindeutig nicht.“Die Einstellun­g der WKStA sage „noch nichts über die Berechtigu­ng der Entlassung Hartmanns aus“, so Hainz zur APA. Die Staatsanwa­ltschaft habe sich mit Themen beschäftig­t, die nichts mit den Gründen der Entlassung zu tun gehabt hätten. „Im Entlassung­sverfahren geht es um seine Gesamtvera­ntwortung als Geschäftsf­ührer und sein Kontrollve­rsagen.“Er hätte „durchgreif­en müssen“, so Hainz.

Dass Hartmann für seine Entlassung entschädig­t werden könnte, glaubt Hainz daher nicht: „Es geht nicht darum, was Hartmann vom Burgtheate­r zu fordern hat – da wird er nämlich nichts bekommen –, sondern um die Frage, was er dem Burgtheate­r an Schadeners­atz zu zahlen hat.“(APA, stew)

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