Burg: Ermittlungen dauern an – Streit um Entlassung Hartmanns
Wien – Wie am Freitag bekannt wurde, hat die Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) Teile ihrer Ermittlungen gegen den ehemaligen Burgtheaterdirektor Matthias Hartmann sowie gegen Ex-Bundestheater-Holding-Chef Georg Springer eingestellt. Als sehr wahrscheinlich gilt eine Anklageerhebung gegen die ehemalige Geschäftsführerin Silvia Stantejsky. Ihr drohen im Falle einer Verurteilung wegen Untreue ein bis zehn Jahre Haft. Wie lange die Ermittlungen noch dauern werden, ist noch nicht absehbar, wie die WKStA dem STANDARD bestätigte.
Burgtheater-Anwalt Bernhard Hainz kontert indes Hartmanns Anwälten: „Es wird der Eindruck vermittelt, Hartmann sei gänzlich unschuldig an allem. So ist das ja eindeutig nicht.“Die Einstellung der WKStA sage „noch nichts über die Berechtigung der Entlassung Hartmanns aus“, so Hainz zur APA. Die Staatsanwaltschaft habe sich mit Themen beschäftigt, die nichts mit den Gründen der Entlassung zu tun gehabt hätten. „Im Entlassungsverfahren geht es um seine Gesamtverantwortung als Geschäftsführer und sein Kontrollversagen.“Er hätte „durchgreifen müssen“, so Hainz.
Dass Hartmann für seine Entlassung entschädigt werden könnte, glaubt Hainz daher nicht: „Es geht nicht darum, was Hartmann vom Burgtheater zu fordern hat – da wird er nämlich nichts bekommen –, sondern um die Frage, was er dem Burgtheater an Schadenersatz zu zahlen hat.“(APA, stew)