Ehe nur auf Antrag
Wer aktuell verpartnert ist, muss heiraten, um als vermählt zu gelten. Ob die Partnerschaft erst gelöst werden muss, ist offen.
Frage: Müssen eingetragene Partner jetzt noch zusätzlich heiraten? Antwort: Ja, wenn sie künftig als verheiratet gelten wollen. Nein, wenn sie mit ihrem Status als eingetragene Partner zufrieden sind.
Frage: Was müssen Menschen, die in eingetragener Partnerschaft leben, tun, damit sie heiraten können? Antwort: Sobald die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet ist, müssen sie sich wie heterosexuelle Paare auch bei ihrem zuständigen Standesamt zur Eheschließung anmelden.
Frage: Ist eine eingetragene Partnerschaft ein Ehehindernis? Antwort: Prinzipiell können Personen laut Paragraf 9 Ehegesetz erst dann heiraten, wenn eine existierende eingetra- gene Partnerschaft für nichtig erklärt oder aufgelöst worden ist. Ob diese Regelung auch für Paare gilt, die bereits in eingetragener Partnerschaft leben und zusätzlich heiraten wollen, entscheiden die zuständigen Behörden und Gerichte.
Frage: Welche Unterschiede gibt es zwischen Ehe und eingetragener Partnerschaft? Antwort: 29 Ungleichbehandlungen zwischen Ehe und eingetragener Partnerschaft zählt das Rechtskomitee Lambda. Viele haben symbolischen Charakter: etwa, dass die Ehe bereits mit dem Jawort als geschlossen gilt, die eingetragene Partnerschaft erst mit der Unterschrift. Aber auch höheres Mindestalter (18 Jahre, Ehe 16 Jahre) oder niedrigerer Unterhalt bei einer Zerrüttungsscheidung und weniger Scheidungsgründe bei Verschulden unterscheiden beide voneinander.