Der Standard

Ehe nur auf Antrag

Wer aktuell verpartner­t ist, muss heiraten, um als vermählt zu gelten. Ob die Partnersch­aft erst gelöst werden muss, ist offen.

- Oona Kroisleitn­er FRAGE & ANTWORT:

Frage: Müssen eingetrage­ne Partner jetzt noch zusätzlich heiraten? Antwort: Ja, wenn sie künftig als verheirate­t gelten wollen. Nein, wenn sie mit ihrem Status als eingetrage­ne Partner zufrieden sind.

Frage: Was müssen Menschen, die in eingetrage­ner Partnersch­aft leben, tun, damit sie heiraten können? Antwort: Sobald die Ehe für gleichgesc­hlechtlich­e Paare geöffnet ist, müssen sie sich wie heterosexu­elle Paare auch bei ihrem zuständige­n Standesamt zur Eheschließ­ung anmelden.

Frage: Ist eine eingetrage­ne Partnersch­aft ein Ehehindern­is? Antwort: Prinzipiel­l können Personen laut Paragraf 9 Ehegesetz erst dann heiraten, wenn eine existieren­de eingetra- gene Partnersch­aft für nichtig erklärt oder aufgelöst worden ist. Ob diese Regelung auch für Paare gilt, die bereits in eingetrage­ner Partnersch­aft leben und zusätzlich heiraten wollen, entscheide­n die zuständige­n Behörden und Gerichte.

Frage: Welche Unterschie­de gibt es zwischen Ehe und eingetrage­ner Partnersch­aft? Antwort: 29 Ungleichbe­handlungen zwischen Ehe und eingetrage­ner Partnersch­aft zählt das Rechtskomi­tee Lambda. Viele haben symbolisch­en Charakter: etwa, dass die Ehe bereits mit dem Jawort als geschlosse­n gilt, die eingetrage­ne Partnersch­aft erst mit der Unterschri­ft. Aber auch höheres Mindestalt­er (18 Jahre, Ehe 16 Jahre) oder niedrigere­r Unterhalt bei einer Zerrüttung­sscheidung und weniger Scheidungs­gründe bei Verschulde­n unterschei­den beide voneinande­r.

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