Niki-Insolvenz: Gericht weist Beschwerde von Flugrechteportal ab
Nachdem ein Berliner Amtsgericht die Beschwerde eines Fluggastportals in Sachen Niki-Insolvenz abgewiesen hat, ist das Landgericht Berlin am Zug. Fragen über Fragen tun sich auf.
Berlin/Wien – Der Streit über Berlin oder Korneuburg als Ort für das Insolvenzverfahren der Air-BerlinTochter Niki geht weiter: Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg hat die Entscheidung über eine Beschwerde von Fairplane an die nächsthöhere Instanz, das Landgericht Berlin, weitergereicht. Das Fluggastrechteportal bezweifelt die Zuständigkeit des Berliner Gerichts, weil Niki den Firmensitz in Schwechat hat.
Zuständig sei das Landesgericht Korneuburg, das Anfang nächster Woche über den Antrag von Fairplane auf Eröffnung eines Konkursverfahrens gegen Niki entscheidet. Die Ungewissheit über die Zukunft von Niki inklusive Verkaufs an die britisch-spanische AIG ist prolongiert.
Frage: Was heißt das für Kunden, die auf ihren Niki-Tickets sitzen? Antwort: Dass sie womöglich noch länger auf Entschädigung warten müssen. Besonders schlecht sieht es für Passagiere aus, die im Jänner oder Februar abheben wollten. Die müssen sich jedenfalls nach einer Alternative umsehen – Tickets bei einer anderen Fluglinie kaufen, die in der Regel wohl deutlich teurer sein werden als die mit viel Vorlauf gebuchten Niki-Flüge. Oder sie verzichten ganz auf den Flug. Bei Einzelbuchungen müssen sich betroffene Passagiere dann eventuell auch noch auf Stornogebühren für bereits gebuchte Unterkünfte einstellen.
Frage: Wie viel Tickets sind aufgrund der Niki-Insolvenz ungültig? Antwort: Rund 400.000, darunter sehr viele in Österreich. Passagiere, die nach dem Insolvenzantrag der Niki-Mutter Air Berlin am 15. August 2017 ihre Tickets gekauft haben, sollten Geld zurückerhalten. Das hat jedenfalls der provisorisch eingesetzte Insolvenzverwalter Lucas Flöther zugesichert. Die Einnahmen aus direkt gekauften Tickets seien auf ein Treuhandkonto gelegt worden und könnten aus diesem rückerstattet werden. Über Reisebüros gekaufte Tickets sind ohnehin versichert.
Frage: Worum ging es bei der Beschwerde, die das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg am Donnerstag abgewiesen hat? Antwort: Fairplane, ein Portal für Fluggastrechte, hatte die Zuständigkeit des Berliner Amtsgerichts angezweifelt, da es sich bei Niki um eine österreichische Fluglinie handle. Parallel hat das um Passagierrechte kämpfende Portal am Dienstag dieser Woche einen Konkursantrag gegen Niki dort gestellt, wo er nach Meinung von Fairplane gestellt gehört: vor dem Landesgericht Korneuburg.
Frage: Warum gerade dort? Antwort: Weil die Niki Luftfahrt GmbH ihren Sitz in Schwechat hat und Korneuburg das dafür zuständige Landesgericht ist.
Frage: Wann wird das Gericht über den Konkursantrag entscheiden? Antwort: Anfang nächster Woche. Ein österreichischer Reiseveranstalter hatte bereits im September in Korneuburg einen Antrag auf Konkurseröffnung gegen Niki wegen Zahlungsunfähigkeit eingebracht. Der zuständige Richter wies den Antrag damals ab.
Frage: Wie stehen die Chancen jetzt? Antwort: Experten wie Gerhard Weinhofer, Chef der Creditreform, gehen davon aus, dass dem Antrag wohl stattgegeben wird, weil die Überschuldung von Niki inzwischen feststeht.
Frage: Was ist mit dem beabsichtigten Kauf von Niki durch den britischspanischen Luftfahrtkonzern IAG? Antwort: Ob sich der bis Ende Februar vorgesehene Abschluss des Deals ausgeht, ist mehr als fraglich. Sollte das Landgericht Berlin als nächsthöhere Instanz der Beschwerde von Fairplane stattgeben, wäre der kurz vor Silvester besiegelte Verkauf von Niki ungültig. Das Konkursverfahren über Niki müsste in Österreich von vorne beginnen, mit neuem Masseverwalter. Unabhängig von der Entscheidung des Berliner Landgerichts könnte das Hauptinsolvenzverfahren in Berlin eröffnet werden.
Frage: Was wäre dann? Antwort: Dann würde Fairplane wohl erneut Beschwerde einreichen. Das Portal rechnet sich bei bei einem Verfahren in Österreich nämlich bessere Chancen aus, für seine Kunden Erstattungen für ausgefallene Flüge über insgesamt 1,2 Millionen Euro einzutreiben.