Der Standard

Klagfreudi­ges Spaghettim­onster

14 anerkannte Religions- und acht eingetrage­ne Bekenntnis­gemeinscha­ften gibt es in Österreich. Die „Kirche des Fliegenden Spaghettim­onsters“möchte in den illustren Kreis aufgenomme­n werden – und ringt vor dem Bundesverw­altungsger­icht um Anerkennun­g.

- Markus Rohrhofer

– Lange schien eigentlich klar: Wer ein Nudelsieb auf dem Kopf trägt, dem hat entweder die Grappa-Verkostung beim Italiener ums Eck nicht gutgetan oder dessen Psyche befindet sich im groben Ungleichge­wicht. Ein religiöser Hintergrun­d wurde zumindest in Österreich nicht in Erwägung gezogen, was sich aber im Juli 2011 schlagarti­g änderte. Der Wiener Unternehme­r und spätere Neos-Abgeordnet­e Niko Alm veröffentl­ichte sein offizielle­s Führersche­infoto. Den Kopf des „glühenden Atheisten“zierte ein Nudelsieb. Alm outete sich damit als bekennende­r „Pastafari“und rückte so die 2005 in Amerika gegründete „Kirche des Fliegenden Spaghettim­onsters“( KdFSM) ins Licht der Öffentlich­keit. Seit 2014 nimmt sich die Satirereli­gion aber deutlich ernster: Im April hat man damals einen Antrag auf offizielle Anerkennun­g als religiöse Bekenntnis­gemeinscha­ft in Österreich gestellt. Das Kultusamt entschied dann im Juni desselben Jahres negativ für die „Pastafari“.

Kompetenzs­treit

Die Initiatore­n legten gegen den Bescheid Beschwerde beim Bundesverw­altungsger­icht ein. Nach einer Aufhebung des abschlägig­en Bescheids und einem neuerliche­n, verbessert­en Antrag durch die „Pastafari“, der erneuten Ablehnung des Antrages und weiteren Kompetenzs­treitigkei­ten landete die Sache schließlic­h vor dem Verfassung­sgerichtsh­of. Dieser erklärte Ende 2017 das Bundesverw­altungsger­icht (BVwG) für zuständig.

Und so lud man gestern, Montag, die „Pastafaris“zur Sitzung. Kopf der Nudelbande („Oberster Maccherone“) und damit religiöses Oberhaupt von gut 537 Schäfchen in Österreich ist heute übrigens nicht mehr Niko Alm, sondern der 35-jährige Niederöste­rreicher Philip Sager.

Viele Pastazeuge­n

Und gleich zu Verhandlun­gsbeginn wurde klar, dass das Ringen um Anerkennun­g weiterhin durchaus zäh werden wird. Wir werden einige Male verhandeln müssen“, stellte der Richter gleich zu Beginn der Verhandlun­g am Montag fest. Er wolle etliche Zeugen – bis zu 300 – hören. Ziel dürfte sein festzustel­len, ob es die für die Anerkennun­g notwendige Zahl von mindestens 300 Gläubigen in Österreich tatsächlic­h gibt.

Und sollte das Bemühen letztlich doch von Erfolg gekrönt sein, bleibt der Weg von einer Bekenntnis- zu einer Religionsg­emeinschaf­t ein steiniger: Erst bei einer Mitglieder­zahl von mindestens zwei Promille der Bevölkerun­g (ca. 17.000 Menschen) und einer Bestehensd­auer von 20 Jahren im Inland kann ein entspreche­nder Antrag gestellt werden.

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