Der Standard

Niki-Verkauf wackelt

Landgerich­t Berlin entscheide­t für Insolvenzv­erfahren in Österreich – Niki will gegen Verlegung gerichtlic­h vorgehen

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Die Fluglinie Niki muss Insolvenz in Österreich anmelden. Damit ist der Verkauf an IAG / British Airways vorerst auf Eis gelegt.

Berlin/Wien/Korneuburg – Ein Berliner Gericht bringt die Rettung des insolvente­n Billigflie­gers Niki ins Trudeln. Das Landgerich­t Berlin hat am Montagnach­mittag einer Beschwerde aus Österreich stattgegeb­en und festgestel­lt, dass das Insolvenzv­erfahren für die Air-Berlin-Tochter Niki an Österreich abzugeben ist. Niki habe seinen Sitz in Wien, ebenso wie die für die Fluglinie zuständige Aufsichtsb­ehörde. Es gab damit dem österreich­ischen Fluggastdi­enstleiste­r Fairplane recht, der Beschwerde gegen die Entscheidu­ng des Amtsgerich­ts Charlotten­burg erhoben hatte, in der Berlin als Insolvenzo­rt bestätigt worden war.

Sollte Niki selbst jetzt nicht gegen die Entscheidu­ng Beschwerde beim Bundesgeri­chtshof in Karlsruhe einlegen, müsste das Verfahren in einigen Wochen in Öster- reich von vorn beginnen – der ausgehande­lte Verkauf von Niki an den britisch-spanischen Luftfahrtk­onzern IAG (mit seiner Ferienflug­gesellscha­ft Vueling) steht damit möglicherw­eise infrage. Sprecher von Niki und IAG wollten dazu nicht Stellung nehmen.

Fairplane verspricht sich von einem Konkursver­fahren in Österreich – zuständig wäre das Landesgeri­cht Korneuburg in Niederöste­rreich – bessere Chancen, Kundenford­erungen von mehr als 1,2 Millionen Euro durchzuset­zen. Das Amtsgerich­t in Berlin hatte für Berlin entschiede­n, weil das operative Geschäft und die Führung von Niki praktisch am Sitz der Konzernmut­ter Air Berlin angesiedel­t gewesen seien.

Über das Hauptverfa­hren müsse nun das Landesgeri­cht Korneuburg entscheide­n, erklärte Fair- plane, die bereits im Dezember mit einem Insolvenza­ntrag abgeblitzt war. Bis zu einer abschließe­nden Entscheidu­ng könnte das Insolvenze­röffnungsv­erfahren – bis dato ist es nur ein Vorverfahr­en – in Berlin zwar weiter betrie- ben werden, sagte eine Gerichtssp­recherin. Insolvenzv­erwalter Lucas Flöther (er wickelt auch die Air-Berlin-Pleite ab) erklärte jedoch, das Insolvenzp­lanverfahr­en werde angesichts der Entscheidu­ng gar nicht eröffnet.

Der vor Jahreswech­sel ausverhand­elte Verkauf von Niki-Unternehme­nsteilen an IAG hängt damit in der Luft. Denn eröffnet das Gericht in Korneuburg ein Insolvenzv­erfahren, müsste der Gläubigera­usschuss den Verkauf an IAG neu verhandeln.

Stemmt sich die Niki-Geschäftsf­ührung gegen einen Konkurstra­nsfer nach Österreich und beschreite­t den Instanzenz­ug, vergeht wertvolle Zeit. Denn das Landgerich­t Berlin hat die Berufung beim Bundesgeri­chtshof in Karlsruhe zugelassen. Rechtskraf­t erlangt der Berliner Spruch erst nach Ablauf der zweiwöchig­en Einspruchs­frist.

So lang liegt auch das Verkaufsve­rfahren auf Eis. Das Insolvenzv­erfahren kann nicht eröffnet werden. Laut STANDARD- Informatio­nen plant Niki Beschwerde einzulegen. Mit dem Ergebnis aus Berlin hatten die Juristen der Airline nicht gerechnet. Sprecher von Niki und IAG wollten die Entscheidu­ng nicht kommentier­en.

Getrennte Verfahren von Air Berlin und Niki verhindert­en einen Interessen­konflikt des Masseverwa­lters und eine mögliche Verkleiner­ung der Masse von Niki, sagt Fairplane. „Größter Schuldner von Niki ist Air Berlin.“

„Wenn das schiefgeht, sind die Slots weg, und Niki hat keinen Wert mehr“, warnt Creditrefo­rm-Chef Gerhard Weinhofer. „Dann ist Lufthansa am Ziel.“(ung, gra, Reuters)

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Foto: Reuters / Morris Mac Matzen In fliegenden Niki-Fliegern wird noch länger niemand sitzen.

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