Abgasmanipulation „sittenwidrig“
Bezirksgericht Klagenfurt hebt Škoda-Kaufvertrag auf
Wien – Die Rechtsprechung in der Causa Abgasskandal ist um eine Argumentation reicher. Das Bezirksgericht Klagenfurt hat in einem Urteil gegen die Porsche Inter Auto GmbH & Co KG den Kaufvertrag zwischen einer Krankenpflegerin und dem österreichischen Ableger des VolkswagenKonzerns einfach aufgehoben.
Richter Wilfried K. Derflinger begründet dies mit „Sittenwidrigkeit“(gemäß §879 Abs 1 ABGB). Ein Verstoß gegen die guten Sitten sei dann anzunehmen, wenn ein grobes Missverhältnis zwischen den verletzten und den geförderten Interessen vorliege, heißt es auf Seite 33 des Urteils. „Es ist wider die guten Sitten, wenn Absatzinteressen über den Schutz der Umwelt und Gesundheit gestellt werden“, folgert Klägeranwalt Michael Poduschka.
Auf eine technische Auseinandersetzung, ob die Abgasreinigungssoftware manipuliert war und somit die Käuferin des Škoda in die Irre geführt wurde, ließ sich der Richter erst gar nicht ein. Auch nicht auf das Gegenargu- ment der beklagten Partei, die Klägerin habe ein Fahrzeug verkauft, das „dem gewöhnlichen Verwendungszweck dienen solle“und somit die ihr obliegenden vertraglichen Pflichten odnungsgemäß erfüllt, zumal die Klägerin während des Verkaufsprozesses nie zum Ausdruck gebracht habe, dass sie nur ein Fahrzeug mit einem bestimmten Schadstoffausstoß oder einer bestimmten Emissionsklasse erwerben wolle.
Ins Treffen führte die Beklagte einmal mehr, dass „die im Klagsfahrzeug gegebenen ,Einwirkungen auf das Abgasrückführsystem‘ keine verbotene Abschalteinrichtung“im Sinne der EU-Verordnung darstellten. Es sei auch nicht „Bestandteil des Emissionskontrollsystems“. Das ist originell, denn die Untersuchungskommission „Volkswagen“qualifizierte die Abgasmanipulationssoftware eindeutig eine „unzulässige Abschalteinrichtung“und verordnete Software-Updates. Das Urteil ist nicht rechtskräftig und kann beim Landesgericht Klagenfurt bekämpft werden.