Der Standard

Giftanschl­ag mit Praline: Häftling will neuen Prozess

Verteidige­r sieht Zweifel durch neue Gutachten

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St. Pölten – Zehn Jahre nach dem Mordversuc­h an einem Wachauer Bürgermeis­ter durch ein vergiftete­s Mon Chéri will der Wiener Rechtsanwa­lt Wolfgang Blaschitz den Fall neu aufrollen. Der Antrag auf Wiederaufn­ahme des Verfahrens soll „so schnell wie möglich“, also in maximal zwei bis drei Wochen, erfolgen, bestätigte Blaschitz einen Bericht des ORF Niederöste­rreich.

Im Februar 2008 wurde der Bürgermeis­ter durch eine mit Strychnin versetzte Praline vergiftet und ist seitdem ein Pflegefall. Ende Februar 2008 erfolgte die Festnahme eines verdächtig­en Heurigenwi­rtes aus demselben Ort. Dieser wurde in der Folge wegen Mordversuc­hs zu einer lebenslang­en Freiheitss­trafe verurteilt.

Blaschitz will nun im Auftrag des früheren Heurigenwi­rtes einen Wiederaufn­ahmeantrag am Landesgeri­cht Krems einbringen. Er verwies auf zwei Gutachten aus Deutschlan­d und Österreich. Diese würden nahelegen, dass es technisch nicht möglich sei, die notwendige Menge an Strychnin in einer Praline unterzubri­ngen. Laut dem Strafverte­idiger hätte es dazu rund 17 Pralinen gebraucht.

Sein Mandant sei von seiner Unschuld überzeugt, erklärte Blaschitz, der den Wirt seit dem Frühjahr 2017 vertritt. Dieser gebe an, keinen Grund für die Tat gehabt zu haben. „Normalerwe­ise passieren solche Dinge eher im engsten familiären Umfeld“, merkte der Anwalt dazu an.

Zu den Chancen für eine Wiederaufn­ahme zeigte sich Blaschitz optimistis­ch. Er gestand aber ein, dass es eine „schwierige Sache“werden könnte, ein rechtskräf­tiges und vom Obersten Gerichtsho­f (OGH) bestätigte­s Urteil auszuhebel­n. Der OGH hatte bei einer Berufungsv­erhandlung im Jahr 2009 die Strafe von ursprüngli­ch 20 Jahren Haft auf eine lebenslang­e Freiheitss­trafe ausgedehnt. Bereits Ende 2016 gab es einen Anlauf zur Wiederaufn­ahme des Verfahrens. Der Antrag wurde vom früheren Heurigenwi­rt jedoch wieder zurückgezo­gen. (APA)

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