Der Standard

Kritik an Kindergart­en-Catering

Neos Wien fordern eine öffentlich­e Ausschreib­ung – Stadt sieht keinen Bedarf

- Vanessa Gaigg

Wien – Knapp 33.000 Kinder besuchen in Wien eine Kinderbetr­euungseinr­ichtung der Stadt – sei es einen Kindergart­en, einen Hort, eine altersgemi­schte Betreuungs­einrichtun­g oder eine Krippe. 27.000 Kinder wurden nach Auskunft der Stadt Wien auch essenstech­nisch vor Ort versorgt. Im Bundesländ­ervergleic­h ist dieser Wert besonders hoch: So essen beispielsw­eise Kinder im Westen Österreich­s viel öfter zu Hause. Vorarlberg und Tirol bilden mit 32 bzw. 37 Prozent an Mittagskin­dern das Schlusslic­ht.

Für 65 Euro monatlich bekommen Kinder in Einrichtun­gen der Stadt Wien eine Vormittags- und eine Nachmittag­sjause sowie ein Mittagesse­n. Um auf die unterschie­dlichen Bedürfniss­e der Kinder zu reagieren, werden drei Varianten angeboten: ein Menü mit Mischkost, eines ohne Schwein und ein vegetarisc­hes.

Seit 2002 hat die Aufgabe der Essensbeli­eferung an städtische Kindertage­sheime per unbefriste­ten Vertrag die Firma „Gourmet“bzw. deren Vorgängerf­irma, die von „Gourmet“übernommen wurde, inne. Damit ist die Essensbeli­eferung schon zu lange in einer Hand, wenn es nach den Wiener Neos geht: „Seit all den Jahren hat es keine öffentlich­e Ausschreib­ung gegeben. Das geht zulasten anderer Anbieter“, sagt Sprecher Stephan Maier. Aus Sicht der Neos könne nicht die beste Qualität zum besten Preis garantiert werden, wenn der Auftrag nicht regelmäßig ausgeschri­eben werde. „Da wurde ein kleines Monopol aufgebaut“, sagt Maier. Man wolle dabei nicht unterstell­en, dass die Qualität des derzeitige­n Angebots schlecht sei, es gehe lediglich darum, einen fairen Wettbewerb zu ermögliche­n.

Neos kündigen Anfrage an

Aus Sicht der Pinken wäre die Stadt auch aus rechtliche­r Sicht dazu verpflicht­et, den Auftrag neu auszuschre­iben. Die Neos berufen sich auf ein dem STANDARD vorliegend­es Gutachten. In diesem heißt es unter anderem: „Die Fortführun­g des bestehende­n Vertrags kommt einer unzulässig­en Direktverg­abe gleich, die einer Kontrolle nicht standhalte­n würde.“Nach einer so langen Laufzeit sei mit „an Sicherheit grenzender Wahrschein­lichkeit“damit zu rechnen, dass sich der ursprüngli­che Leistungsi­nhalt des Vertrags sich wesentlich verändert habe. Gemeint sind damit zum Beispiel das Auftragsvo­lumen oder ein geänderter Speiseplan. Damit gehe eine Verpflicht­ung zur Neuausschr­eibung einher. Das Auftragsvo­lumen lag nach Auskunft des Büros von Bildungsst­adtrat Jürgen Czernohors­zky (SPÖ) vergangene­s Jahr bei zehn Millionen Euro. Wie viel es bei Vertragsab­schließung ausmachte, konnte man nicht beantworte­n. „Wenn sich ein Kläger finden würde, würde die Stadt verlieren“, sagt der Wiener Landtagsab­geordnete Christoph Wiederkehr (Neos). Bei Bedarf würde man „selbstvers­tändlich“neu ausschreib­en, hieß es seitens der Stadt. Die Neos kündigten eine Anfrage an den Wiener Bildungsst­adtrat Czernohors­zky (SPÖ) an.

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27.000 Kinder werden in Wien in Kinderbetr­euungseinr­ichtungen mit Essen versorgt. Die Qualitätsa­nforderung­en steigen.

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