Entschleierungsgebot
Will Schladming tatsächlich, zum Beispiel schon für das Jahr 2026, mit der Durchführung Olympischer Winterspiele betraut werden, muss in absehbarer Zeit das österreichische Verschleierungsverbot fallen. In Südkorea wäre eine derartige legistische Einschränkung gegenwärtig undenkbar, selbst wenn der Wind nicht mit 60 km/h pfiffe und gepaart mit knackigen Minusgraden dafür sorgte, dass das Rotzglöckerl zu bizarren stalaktitenartigen, ja in Extremfällen (leichtes Laufen im Gegenwind) sogar stalagmitenartigen Formen gefriert, ehe es weggewischt werden kann.
Wohin das Auge blickt, stehen maskierte Volunteers, ihr Lächeln verraten maximal die Augen, auch wenn es ebenfalls oft gefroren sein muss. Wenn der Eisbär umgeht, ist die Bewachung einer Busstation eine größere Heldentat als der olympische Abfahrtssieg. Beruhigt vernimmt man, dass es sich ohnehin nur um einen Schichtdienst handelt. Die paar ehrenamtlichen Stunden vergehen ja wie im Flug, wenn einen der Gedanken an die herrlichen Olympier und ihre Gewinne wärmt.
Volle Maskierung in olympischen Innenräumen ist eine andere Sache, wo doch jeder weiß, dass einzig Händewaschen das todsichere Mittel ist, den Norovirus hintanzuhalten. Die Neuerkrankungszahlen in Pyeongchang sind schon im Sinken, da und dort soll man sogar wieder händeschüttelnde Sportler gesehen haben.
Sie als Offizielle der Spiele müssten auch das auf Verschleierungsvergehen spezialisierte Exekutivorgan nicht anhalten, haben sie doch Akkreditierungen mit Porträtfotos umhängen. Dass das nicht in jeder Lebenslage praktikabel ist, versteht sich von selbst.
Sigi Lützow