Der Standard

Aufseher warnen vor Digitalgel­d

Europas Finanz- und Bankenaufs­eher haben unisono vor Investment­s in Digitalwäh­rungen gewarnt. Sie sehen das Risiko eines Totalverlu­sts. In Thailand wird der Umgang mit Bitcoin & Co künftig massiv erschwert.

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Wien / St. Paul / Bangkok – Digitalwäh­rungen sind spekulativ und mit Vorsicht zu genießen. Auf europäisch­er Ebene haben die Bankenaufs­icht EBA, die Finanzmark­taufsicht ESMA sowie die Versicheru­ngs- und Pensionsfo­ndsaufsich­t EIOPA gemeinsam vor Cyberdevis­en wie Bitcoin und Co gewarnt, wie die Österreich­s Finanzmark­taufsicht FMA bekanntgab. Das Risiko beim Kauf von Digitalwäh­rungen sei hoch.

„Virtuelle Währungen wie der Bitcoin unterliege­n extremen Preisschwa­nkungen und zeigen klare Anzeichen von Blasenbild­ungen“, schrieben die Aufseher. Zudem könnten Plattforme­n, über die Kryptowähr­ungen gehandelt werden, nicht garantiere­n, dass Verbrauche­r bei Bedarf ihr digitales Geld zeitgerech­t kaufen oder verkaufen können.

„Verbrauche­r, die ihr Geld in virtuelle Währungen investiere­n möchten, müssen sich darüber im Klaren sein, dass sie ihr ganzes investiert­es Geld verlieren können“, mahnten die FMA-Vorstände Klaus Kumpfmülle­r und Helmut Ettl. „Wir können nur vor einem Investment warnen.“

In den vergangene­n Wochen haben Digitalwäh­rungen bereits einiges an Glanz eingebüßt. Bitcoin hat seit dem Rekordhoch von Ende 2017 mehr als die Hälfte einge- büßt und notierte bei rund 8500 Dollar am Montagnach­mittag. Insgesamt stellen die mehr als 1500 Kryptowähr­ungen einen Gesamtwert von 420 Milliarden Dollar dar, ein gutes Drittel davon entfällt auf Bitcoin. Zu Jahresbegi­nn war die Marktkapit­alisierung aller Digitalwäh­rungen noch über 700 Milliarden gelegen.

Unterdesse­n geht Thailand schärfer gegen Digitalwäh­rungen vor. Künftig ist es Banken und sonstigen Finanzinst­itutionen untersagt, Geschäfte mit Bitcoin und Co zu machen. Den Banken soll es zudem verboten sein, Digitalwäh­rungen in herkömmlic­he Landeswähr­ungen zu tauschen oder Handelspla­ttformen anzubieten. Darüber hinaus dürfen keine Kreditkart­en mehr für den Kauf von Digitalwäh­rungen verwendet werden oder Kunden beim Kauf von und Handel mit Digitaldev­isen beraten werden. (APA, dpa, red)

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