Volksbegehren online unterzeichnen
Die Handysignatur erspart den Weg zum Amt
Wien – Wer die aktuellen Frauenoder Antirauchervolksbegehren unterzeichnen will, kann dafür auf sein zuständiges Gemeindeamt gehen. Oder man erspart sich den Weg und unterschreibt im Internet. Möglich ist das mit der Handysignatur oder der Bürgerkarte. Während man für die Bürgerkartenfunktion auf der ECard ein eigenes Lesegerät für den PC benötigt, reichen bei der Handysignatur ein Smartphone und eine Handynummer. Die Signatur
funktioniert als elektronischer Ausweis und kann sowohl für EGovernment-Anwendungen als auch als Unterschrift für Verträge genutzt werden. Bereitgestellt wird die Handysignatur vom österreichischen Unternehmen ATrust.
Die Nutzung funktioniert ähnlich wie Onlinebanking. Bürger melden sich beispielsweise bei E-Government-Anwendungen mit ihrer Zugangskennung (der Handynummer), einem Passwort sowie einer TAN an. Der TAN-Code wird per SMS auf das Mobiltelefon geschickt und online eingegeben. Das ersetzt im Internet die eigenhändige Unterschrift. Alternativ gibt es auch eine eigene Handysi-
gnatur-App, bei der SMS/TAN durch einen QR-Code ersetzt werden. Die Volksbegehren kann man online über die Website des Innenministeriums (bmi.gv.at) sowie über das E-Government-Portal help.gv.at unterzeichnen.
In Österreich kann man die Handysignatur bereits ab 14 Jahren beantragen. Für die Aktivierung stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Man kann in eine der Registrierungsstellen oder sein Finanzamt gehen und sie dort unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises aktivieren lassen. Eine Liste dieser Registrierungsstellen findet man auf buergerkarte.at. Alternativ ist auch eine Onlineaktivierung möglich, sofern man bestimmte an-
dere Services bereits nutzt. Wer etwa seine Steuererklärung oder Arbeitnehmerveranlagung über Finanz Online ausfüllt, kann die Signatur gleich darüber beantragen. Weitere Aktivierungsmöglichkeiten und Anleitungen findet man auch auf handy-signatur.at.
Die Nutzung des elektronischen Ausweises ist für alle Bürger kostenlos. Auch der Empfang der SMS mit der TAN kostet im Inland nichts. Ähnlich wie ein Ausweis muss auch die Handysignatur regelmäßig erneuert werden – sie ist immer für fünf Jahre gültig. (br)