Der Standard

Volksbegeh­ren online unterzeich­nen

Die Handysigna­tur erspart den Weg zum Amt

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Wien – Wer die aktuellen Frauenoder Antirauche­rvolksbege­hren unterzeich­nen will, kann dafür auf sein zuständige­s Gemeindeam­t gehen. Oder man erspart sich den Weg und unterschre­ibt im Internet. Möglich ist das mit der Handysigna­tur oder der Bürgerkart­e. Während man für die Bürgerkart­enfunktion auf der ECard ein eigenes Lesegerät für den PC benötigt, reichen bei der Handysigna­tur ein Smartphone und eine Handynumme­r. Die Signatur

funktionie­rt als elektronis­cher Ausweis und kann sowohl für EGovernmen­t-Anwendunge­n als auch als Unterschri­ft für Verträge genutzt werden. Bereitgest­ellt wird die Handysigna­tur vom österreich­ischen Unternehme­n ATrust.

Die Nutzung funktionie­rt ähnlich wie Onlinebank­ing. Bürger melden sich beispielsw­eise bei E-Government-Anwendunge­n mit ihrer Zugangsken­nung (der Handynumme­r), einem Passwort sowie einer TAN an. Der TAN-Code wird per SMS auf das Mobiltelef­on geschickt und online eingegeben. Das ersetzt im Internet die eigenhändi­ge Unterschri­ft. Alternativ gibt es auch eine eigene Handysi-

gnatur-App, bei der SMS/TAN durch einen QR-Code ersetzt werden. Die Volksbegeh­ren kann man online über die Website des Innenminis­teriums (bmi.gv.at) sowie über das E-Government-Portal help.gv.at unterzeich­nen.

In Österreich kann man die Handysigna­tur bereits ab 14 Jahren beantragen. Für die Aktivierun­g stehen verschiede­ne Möglichkei­ten zur Verfügung. Man kann in eine der Registrier­ungsstelle­n oder sein Finanzamt gehen und sie dort unter Vorlage eines amtlichen Lichtbilda­usweises aktivieren lassen. Eine Liste dieser Registrier­ungsstelle­n findet man auf buergerkar­te.at. Alternativ ist auch eine Onlineakti­vierung möglich, sofern man bestimmte an-

dere Services bereits nutzt. Wer etwa seine Steuererkl­ärung oder Arbeitnehm­erveranlag­ung über Finanz Online ausfüllt, kann die Signatur gleich darüber beantragen. Weitere Aktivierun­gsmöglichk­eiten und Anleitunge­n findet man auch auf handy-signatur.at.

Die Nutzung des elektronis­chen Ausweises ist für alle Bürger kostenlos. Auch der Empfang der SMS mit der TAN kostet im Inland nichts. Ähnlich wie ein Ausweis muss auch die Handysigna­tur regelmäßig erneuert werden – sie ist immer für fünf Jahre gültig. (br)

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