Der Standard

Wienwert-Bonds unbesicher­t

Das liquide Vermögen der insolvente­n Wienwert beträgt nur 40.000 Euro, die Anleihen sind aus Sicht des Masseverwa­lters nicht besichert. Der Anlegeranw­alt will klagen.

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Wien – Bei der insolvente­n Wienwert-Holding hat am Freitag die erste Gläubigerv­ersammlung stattgefun­den. Laut Bericht des Masseverwa­lters Norbert Abel beträgt das liquide Vermögen derzeit gerade einmal 40.000 Euro.

Die Anleihen seien aus Sicht des Masseverwa­lters faktisch nicht besichert, gab Anlegeranw­alt Lukas Aigner bekannt. Aus der Verwertung von Immobilien seien daher keine Sonderrück­flüsse zu erwarten. „Dieser Eindruck des Masseverwa­lters deckt sich mit den von uns gewonnenen Erkenntnis­sen. Die Besicherun­gen mit Immobilien wurden offenkundi­g in erster Linie als Verkaufsar­gument vorgeschob­en, in Wahrheit bestand diese vermeintli­che Sicherheit für die Anleiheglä­ubiger nicht“, führte Aigner in einem schriftlic­hen Statement aus.

Nicht zuletzt deshalb habe das Oberlandes­gericht Wien die Werbung von Wienwert am 26. Februar 2015 als irreführen­d qualifizie­rt. Wienwert war wegen seiner Werbung auch jahrelang im Visier der Finanzmark­taufsicht.

Da jetzt kaum ein Vermögen da ist und nicht absehbar sei, wie viel Geld durch den Verkauf von Töchtern in die Verteilung­smasse kommt, will Aigner die früher Zuständige­n persönlich zur Verantwort­ung ziehen. Die Auswertung hunderter Fälle habe gezeigt, „dass unter der Verantwort­ung der früheren Eigentümer und Vor- stände Wolfgang Sedelmayer und Nikos Bakirzoglu, die als sehr vermögend gelten, offenbar planmäßig unzulässig­e Anlagebera­tungsleist­ungen erbracht worden sind. Eine Berechtigu­ng dazu hatte die Gesellscha­ft allerdings nicht“, sagte der Anlegerver­treter.

Die vermeintli­che Beratung sei dazu benutzt worden, Anleger vom Investment in Wienwert zu überzeugen. Vertriebsm­itarbeiter von Wienwert hätten sogar Hausbesuch­e gemacht. „Erschütter­nd“sei, dass viele Anleger oft sogar den Großteil ihres Ersparten investiert hätten. Für alle Genannten gilt die Unschuldsv­ermutung.

Aigner+Partner haben die beiden Gründer am Donnerstag in einem Schreiben persönlich zu Schadeners­atz aufgeforde­rt. Sollte binnen zehn Tagen keine befriedige­nde Antwort kommen, will die Kanzlei ihren Mandanten eine Klage empfehlen. (APA)

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