Wienwert-Bonds unbesichert
Das liquide Vermögen der insolventen Wienwert beträgt nur 40.000 Euro, die Anleihen sind aus Sicht des Masseverwalters nicht besichert. Der Anlegeranwalt will klagen.
Wien – Bei der insolventen Wienwert-Holding hat am Freitag die erste Gläubigerversammlung stattgefunden. Laut Bericht des Masseverwalters Norbert Abel beträgt das liquide Vermögen derzeit gerade einmal 40.000 Euro.
Die Anleihen seien aus Sicht des Masseverwalters faktisch nicht besichert, gab Anlegeranwalt Lukas Aigner bekannt. Aus der Verwertung von Immobilien seien daher keine Sonderrückflüsse zu erwarten. „Dieser Eindruck des Masseverwalters deckt sich mit den von uns gewonnenen Erkenntnissen. Die Besicherungen mit Immobilien wurden offenkundig in erster Linie als Verkaufsargument vorgeschoben, in Wahrheit bestand diese vermeintliche Sicherheit für die Anleihegläubiger nicht“, führte Aigner in einem schriftlichen Statement aus.
Nicht zuletzt deshalb habe das Oberlandesgericht Wien die Werbung von Wienwert am 26. Februar 2015 als irreführend qualifiziert. Wienwert war wegen seiner Werbung auch jahrelang im Visier der Finanzmarktaufsicht.
Da jetzt kaum ein Vermögen da ist und nicht absehbar sei, wie viel Geld durch den Verkauf von Töchtern in die Verteilungsmasse kommt, will Aigner die früher Zuständigen persönlich zur Verantwortung ziehen. Die Auswertung hunderter Fälle habe gezeigt, „dass unter der Verantwortung der früheren Eigentümer und Vor- stände Wolfgang Sedelmayer und Nikos Bakirzoglu, die als sehr vermögend gelten, offenbar planmäßig unzulässige Anlageberatungsleistungen erbracht worden sind. Eine Berechtigung dazu hatte die Gesellschaft allerdings nicht“, sagte der Anlegervertreter.
Die vermeintliche Beratung sei dazu benutzt worden, Anleger vom Investment in Wienwert zu überzeugen. Vertriebsmitarbeiter von Wienwert hätten sogar Hausbesuche gemacht. „Erschütternd“sei, dass viele Anleger oft sogar den Großteil ihres Ersparten investiert hätten. Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung.
Aigner+Partner haben die beiden Gründer am Donnerstag in einem Schreiben persönlich zu Schadenersatz aufgefordert. Sollte binnen zehn Tagen keine befriedigende Antwort kommen, will die Kanzlei ihren Mandanten eine Klage empfehlen. (APA)