Anspruch im ORF: Behörde weist Beschwerde ab
Privatsender fordern nun strengere Regeln
Wien – ORF 1 und ORF 2 sind ATV, ProSieben, Sat1, Puls 4, Servus TV, Sky und dem RTL-Vermarkter IP zu wenig anspruchsvoll programmiert. Die Medienbehörde teilt ihre Bedenken so nicht – und wies eine Beschwerde der Privatsender ab.
Das ORF-Gesetz verlangt vom ORF, „in der Regel anspruchsvolle Sendungen“im Hauptabendprogramm zwischen 20 und 22 Uhr „zur Wahl“zu stellen. Die Privatsender analysierten eineinhalb Jahre ORF 1 und ORF 2 und fanden dort nur an zwei Dritteln der Tage anspruchsvolle Programme. Vor allem von Freitag bis Sonntag suchten sie oft vergebens.
Allein sie suchten falsch, entschied die Behörde. Höchstgerichte haben schon in früheren Verfahren zum ORF und seinem Programmauftrag festgestellt: Zu beurteilen ist seine Erfüllung in der Gesamtheit der Programme. Also inklusive des Info- und Kulturspartensenders ORF 3 und inklusive ORF Sport Plus. Die Behörde prüfte also nicht weiter, ob die Hauptabendprogramme von ORF 1 und ORF 2 anspruchsvoll genug sind – und wies die Beschwerde ab.
Die Privatsender wenden sich nun an den Gesetzgeber – die Regierung plant ohnehin ein neues ORF-Gesetz: Die öffentlichrechtlichen Anforderungen mögen künftig für jeden einzelnen ORF-Kanal in Fernsehen und Radio gelten. Sonst könnte der ORF „seine Hauptprogramme ORF 1 und ORF 2 von anspruchsvollen Inhalten völlig freihalten und diese ausschließlich auf den Spartensendern programmieren“, erklärt Verbandsgeschäftsführerin Corinna Drumm.
Eine Beschwerde der Privatsender über unausgewogene Programmanteile im ORF-Radio liegt derzeit beim Bundesverwaltungsgericht. (fid)