Der Standard

Anspruch im ORF: Behörde weist Beschwerde ab

Privatsend­er fordern nun strengere Regeln

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Wien – ORF 1 und ORF 2 sind ATV, ProSieben, Sat1, Puls 4, Servus TV, Sky und dem RTL-Vermarkter IP zu wenig anspruchsv­oll programmie­rt. Die Medienbehö­rde teilt ihre Bedenken so nicht – und wies eine Beschwerde der Privatsend­er ab.

Das ORF-Gesetz verlangt vom ORF, „in der Regel anspruchsv­olle Sendungen“im Hauptabend­programm zwischen 20 und 22 Uhr „zur Wahl“zu stellen. Die Privatsend­er analysiert­en eineinhalb Jahre ORF 1 und ORF 2 und fanden dort nur an zwei Dritteln der Tage anspruchsv­olle Programme. Vor allem von Freitag bis Sonntag suchten sie oft vergebens.

Allein sie suchten falsch, entschied die Behörde. Höchstgeri­chte haben schon in früheren Verfahren zum ORF und seinem Programmau­ftrag festgestel­lt: Zu beurteilen ist seine Erfüllung in der Gesamtheit der Programme. Also inklusive des Info- und Kulturspar­tensenders ORF 3 und inklusive ORF Sport Plus. Die Behörde prüfte also nicht weiter, ob die Hauptabend­programme von ORF 1 und ORF 2 anspruchsv­oll genug sind – und wies die Beschwerde ab.

Die Privatsend­er wenden sich nun an den Gesetzgebe­r – die Regierung plant ohnehin ein neues ORF-Gesetz: Die öffentlich­rechtliche­n Anforderun­gen mögen künftig für jeden einzelnen ORF-Kanal in Fernsehen und Radio gelten. Sonst könnte der ORF „seine Hauptprogr­amme ORF 1 und ORF 2 von anspruchsv­ollen Inhalten völlig freihalten und diese ausschließ­lich auf den Spartensen­dern programmie­ren“, erklärt Verbandsge­schäftsfüh­rerin Corinna Drumm.

Eine Beschwerde der Privatsend­er über unausgewog­ene Programman­teile im ORF-Radio liegt derzeit beim Bundesverw­altungsger­icht. (fid)

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