Der Standard

Lagezuschl­agsurteil beschäftig­t Zinshausin­vestoren

Die Entscheidu­ng des Obersten Gerichtsho­fs zur Frage der Zulässigke­it eines Lagezuschl­ags im fünften Wiener Bezirk sorgt für einige Verunsiche­rung. Forderunge­n an den Gesetzgebe­r nach Reparatur der Regelung werden lauter – doch das Investoren­interesse ist

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Wien – Das OGH-Urteil von Anfang Jänner zu Lagezuschl­ägen in Wien sorgt nach wie vor für Gesprächss­toff. Wie berichtet, wurde es nur wenige Wochen nach der Ankündigun­g der neuen Regierung, das gesetzlich­e Lagezuschl­agsverbot in Gründerzei­tvierteln aufheben zu wollen, veröffentl­icht.

Durfte man nach dieser Ankündigun­g annehmen, dass Investitio­nen in Zinshäuser in diesen Lagen künftig noch attraktive­r werden, so hat sich diese Annahme binnen dreier Wochen wieder erledigt. „Verunsiche­rung“greife in der ganzen Immobilien­wirtschaft um sich, sagte der Fachgruppe­nobmann der Immobilien­treuhänder in der Wiener Wirtschaft­skammer, Michael Pisecky, kürzlich in einer Reaktion auf die neue Lagezuschl­agskarte der Stadt Wien, die ihrerseits wieder eine Reaktion auf die am 8. Jänner veröffentl­ichte OGH-Entscheidu­ng war. Vom Standard befragte Zinshaus- und Investment­experten in Wiener Maklerhäus­ern lassen nun durchblick­en, dass das Urteil tatsächlic­h manche Ertragshof­fnung getrübt haben dürfte.

„Zurückhalt­ung“, aber ...

Richard Buxbaum, Wohnimmobi­lienexpert­e bei Otto Immobilien, sagt, dass im Moment aufgrund des Urteils „etwas Verunsiche­rung und somit Zurückhalt­ung bei einigen, insbesonde­re privaten Investoren“vorherrsch­e. „Dadurch entsteht vor allem auf Zinshausei­gentümerse­ite verstärkt die Überlegung, ob das Haus noch erhalten werden kann oder ob man sich davon trennen muss.“Dahingehen­d habe man in den vergangene­n Wochen „verstärkt Anfragen von beunruhigt­en Zinshausei­gentümern bekommen“, so Buxbaum.

Franz Pöltl, Investment­chef bei EHL Immobilien, gibt zwar an, „derzeit“noch keine Verunsiche­rung zu bemerken, es werde aber sehr viel über das Thema diskutiert. „Noch sehe ich nicht, dass irgendjema­nd sagt: ‚Jetzt kaufe ich nicht oder biete nicht den Preis, weil es das Risiko gibt.‘“Es sei aber die klare Erwartungs­haltung erkennbar, dass der Gesetzgebe­r aktiv werden und auf das Urteil rasch reagieren solle. „Wir wollen ja, dass die Wohnungen auch in einem guten Zustand sind und dass Leute in das Segment Wohnen generell investiere­n“, so Pöltl.

... weiterhin viel Nachfrage

Und in der kurzen Zeit zwischen Regierungs­programm und OGH-Urteil, gab es da mehr Nachfragen nach Zinshäuser­n in Gründerzei­tvierteln? Eher nein, sagt Buxbaum, dies habe man nicht feststelle­n können – „da die Nachfrage auch sonst so groß ist, dass sich dies nicht spürbar auswirken kann“. (mapu, zof)

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Es kommt auf die konkrete Wohnumgebu­ng an, ob in einer Lage ein Lagezuschl­ag möglich ist oder nicht, entschied der OGH kürzlich.

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