Raser vom Berliner Ku’damm sind keine Mörder
Vorsatz zum Töten eines Mannes nicht belegt – Gericht hebt umstrittenes Urteil auf
Berlin – Zwei junge Männer, die sich im Februar 2016 am Berliner Kurfürstendamm ein illegales Autorennen geliefert und dabei einen Pensionisten getötet haben, durften nicht als Mörder verurteilt und auch nicht zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt werden. Dies hat am Donnerstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden und damit das erste und höchst umstrittene „RaserUrteil“Deutschlands gekippt. Der Fall, der bundesweit für viel Aufsehen gesorgt hatte, muss vor dem Berliner Landgericht neu verhandelt werden, die beiden Beschuldigten können nun auf ein milderes Urteil hoffen.
Rückblick zur Februarnacht 2016: Ein 24- und ein 26-Jähriger brettern mit mehr als 160 km/h den Einkaufsboulevard entlang. Auf der Höhe des KaDeWe (Kaufhaus des Westens) überfährt einer eine rote Ampel und rammt das Auto eines 69-jährigen Pensionisten. Dieses wird 70 Meter weit geschleudert, der Insasse stirbt.
Auto als Mordwaffe genutzt
Vom Landgericht Berlin werden die beiden Männer im Februar darauf – erstmals in Deutschland – wegen Mordes verurteilt, nicht wegen fahrlässiger Tötung. Sie hätten den Tod anderer Menschen bewusst und billigend in Kauf genommen, „mittäterschaftlich und mit bedingtem Vorsatz“gehandelt und das Auto als Mordwaffe genutzt, urteilte das Gericht.
Die beiden Männer gingen in Revision und bekamen nun recht. Der BGH sah einen Vorsatz, der Voraussetzung für eine Verurteilung wegen Mordes ist, nicht belegt, wertete die Tat als fahrlässi- ge Tötung und verwies den Fall an eine andere Kammer des Landgerichts zurück. Dort muss er nun neu aufgerollt werden.
Das Urteil ist aber kein Freibrief für Raser. Nach dem Unfall am Berliner Ku’damm wurden die Strafen verschärft, illegale Auto- rennen können nun als Verbrechen gewertet und mit zehn Jahren Haft bestraft werden. Auch gibt es nach wie vor die Möglichkeit, Raser als Mörder zu verurteilen. Aber dafür muss der Vorsatz, einen Menschen töten zu wollen, nachgewiesen werden.