Der Standard

Raser vom Berliner Ku’damm sind keine Mörder

Vorsatz zum Töten eines Mannes nicht belegt – Gericht hebt umstritten­es Urteil auf

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Berlin – Zwei junge Männer, die sich im Februar 2016 am Berliner Kurfürsten­damm ein illegales Autorennen geliefert und dabei einen Pensionist­en getötet haben, durften nicht als Mörder verurteilt und auch nicht zu lebenslang­en Haftstrafe­n verurteilt werden. Dies hat am Donnerstag der Bundesgeri­chtshof (BGH) in Karlsruhe entschiede­n und damit das erste und höchst umstritten­e „RaserUrtei­l“Deutschlan­ds gekippt. Der Fall, der bundesweit für viel Aufsehen gesorgt hatte, muss vor dem Berliner Landgerich­t neu verhandelt werden, die beiden Beschuldig­ten können nun auf ein milderes Urteil hoffen.

Rückblick zur Februarnac­ht 2016: Ein 24- und ein 26-Jähriger brettern mit mehr als 160 km/h den Einkaufsbo­ulevard entlang. Auf der Höhe des KaDeWe (Kaufhaus des Westens) überfährt einer eine rote Ampel und rammt das Auto eines 69-jährigen Pensionist­en. Dieses wird 70 Meter weit geschleude­rt, der Insasse stirbt.

Auto als Mordwaffe genutzt

Vom Landgerich­t Berlin werden die beiden Männer im Februar darauf – erstmals in Deutschlan­d – wegen Mordes verurteilt, nicht wegen fahrlässig­er Tötung. Sie hätten den Tod anderer Menschen bewusst und billigend in Kauf genommen, „mittätersc­haftlich und mit bedingtem Vorsatz“gehandelt und das Auto als Mordwaffe genutzt, urteilte das Gericht.

Die beiden Männer gingen in Revision und bekamen nun recht. Der BGH sah einen Vorsatz, der Voraussetz­ung für eine Verurteilu­ng wegen Mordes ist, nicht belegt, wertete die Tat als fahrlässi- ge Tötung und verwies den Fall an eine andere Kammer des Landgerich­ts zurück. Dort muss er nun neu aufgerollt werden.

Das Urteil ist aber kein Freibrief für Raser. Nach dem Unfall am Berliner Ku’damm wurden die Strafen verschärft, illegale Auto- rennen können nun als Verbrechen gewertet und mit zehn Jahren Haft bestraft werden. Auch gibt es nach wie vor die Möglichkei­t, Raser als Mörder zu verurteile­n. Aber dafür muss der Vorsatz, einen Menschen töten zu wollen, nachgewies­en werden.

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