Der Standard

Geld für Familienri­chter

Nach Geldzusage müssten Posten umgeschich­tet werden, sagt Richterver­treterin

- Irene Brickner

Für den neuen Erwachsene­nschutz gibt es nach Einigung mit dem Finanzmini­ster mehr Geld – für Familienri­chter aber auch viele zusätzlich­e Aufgaben.

Wien – Dass es für den Erwachsene­nschutz, der ab heurigem Juli die als nicht mehr zeitgemäß kritisiert­en Sachwalter­schaften ersetzen wird, nach einem Umdenken der Bundesregi­erung nun doch genug Geld gibt, sei „sehr positiv“, sagt Doris Täubel-Weinreich.

Aber es bestehe ein Problem, meint die Vorsitzend­e der Fachgruppe Familienre­cht in der Richterver­einigung im Standard- Gespräch: „Mit dem Erwachsene­nschutz kommt auf die Familienri­chter Mehrarbeit zu. Um sie zu bewältigen, braucht es ab 2018 bundesweit zwölf Familienri­chterkapaz­itäten zusätzlich – so wie es 2017 die wirkungsor­ientierte Folgenabsc­hätzung ergab“, sagt die Familienri­chtervertr­eterin.

Geplant sei, die Zusatzpost­en durch Umschichtu­ngen aus anderen Gerichtsbe­reichen zu schaffen; vor allem aus dem Bereich Zivilrecht, wo es abnehmende Fallzahlen gebe. „Das aber muss justizinte­rn nun auch angegangen werden. Es braucht rasche Änderungen bei den Geschäftse­inteilunge­n betroffene­r Gerichte“, fordert Täubel-Weinreich.

Überprüfun­g alle drei Jahre

Zusatzaufg­aben wegen des Erwachsene­nschutzes ergeben sich für die Familienri­chter wegen der neuen Überprüfun­gspflichte­n. So muss künftig in jedem Einzelfall alle drei Jahre gerichtlic­h erwogen werden, ob Erwachsene­nschutz weiter nötig ist; andernfall­s endet er. Auch können Angehörige, die eine schutzbedü­rftige Person vertreten, das Ausmaß der Autonomiee­inschränku­ng immer wieder gerichtlic­h testen lassen.

Die meiste Mehrarbeit jedoch haben die vier ehemaligen Sachwalter­vereine (jetzt: Erwachsene­nschutzver­eine). Im Rahmen von Clearing müssen sie in jedem Fall passende Vertretung­slösungen erarbeiten. Die Vereine hatten denn auch am heftigsten gegen die vor zwei Wochen kolportier­te Nichtfinan­zierung und Verschiebu­ng des Erwachsene­nschutzes protestier­t. Mit Erfolg: Aus dem Justizress­ort liegt ihnen inzwischen schriftlic­h ein Aviso über die Förderhöhe im heurigen Jahr vor: 10,2 Millionen Euro zusätzlich.

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