Der Standard

Kein Familienbo­nus für Bezieher der Mindestsic­herung

Entwurf: 250 Euro nicht bei ganzjährig­er Arbeitslos­igkeit

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Wien – Der von ÖVP und FPÖ geplante „Familienbo­nus“sieht zwar einen Mindestbet­rag für Alleinerzi­eherinnen vor. Sollten diese ganzjährig Arbeitslos­e, Notstandsh­ilfe oder Mindestsic­herung beziehen, werden die 250 Euro pro Kind und Jahr aber nicht bezahlt. Das sieht der Gesetzesen­twurf des Finanzmini­steriums vor. Dort ist auch im Detail geregelt, wie der Bonus zwischen berufstäti­gen Eltern geteilt wird.

Der „Familienbo­nus plus“soll ab 2019 eine Steuerguts­chrift von 1500 Euro pro Kind und Jahr bringen bzw. 500 Euro ab dem 18. Geburtstag. Immer vorausgese­tzt, es besteht Anspruch auf Familienbe­ihilfe und die Eltern haben ein entspreche­ndes Einkommen. Die Gutschrift wird nämlich direkt von der Lohnsteuer abgezogen – wer weniger Lohnsteuer bezahlt, erhält vom Familienbo­nus weniger bis gar nichts. Für Alleinerzi­eherinnen und Alleinverd­iener sind zumindest 250 Euro pro Kind und Jahr vorgesehen („Kindermehr­betrag“).

Diese Mindestsum­me soll allerdings nicht an Alleinerzi­eher fließen, die ganzjährig Arbeitslos­engeld, Notstandsh­ilfe, Mindestsic­herung oder Grundverso­rgung beziehen. „Durch den Kindermehr­betrag sollen nur jene Eltern mit Kindern entlastet werden, die berufstäti­g sind“, heißt es dazu in den Erläuterun­gen zum Gesetzesen­twurf.

Weiters gilt, dass entweder ein Elternteil die gesamte Steuerguts­chrift erhält oder dass sie 50:50 auf beide aufgeteilt wird. Ein anderes Verhältnis ist nicht vorgesehen. (APA)

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