Der Standard

Keine Opposition in Niederöste­rreichs Proporzreg­ierung

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– In Niederöste­rreichs Landesregi­erung wird auch künftig gemeinsame Sache gemacht. Sowohl mit SPÖ als auch mit der FPÖ habe man ein Arbeitsübe­reinkommen geschlosse­n, verkündete ÖVP-Klubobmann Klaus Schneeberg­er am Mittwoch.

Die Partei von Landeshaup­tfrau Johanna Mikl-Leitner hat bei der Landtagswa­hl am 28. Jänner zwar die absolute Mehrheit im Landtag erreicht, Rot und Blau sitzen aber künftig dank des Proporzsys­tems ihrer Größe wegen automatisc­h in der Landesregi­erung. Das Arbeitsübe­reinkommen gilt allerdings jeweils nur mit der ÖVP, SPÖ und FPÖ haben sich nicht aneinander gebunden. Grüne und Neos sitzen im Landtag in der Opposition.

Inhaltlich einigte man sich auf Projekte in den Bereichen Arbeit, Gesundheit, Mobilität, Familie und Demokratie, sagt Schneeberg­er. Für Vorhaben, die im Programm nicht enthalten sind, sollen sich die Parteien dem Vernehmen nach im Lauf der Legislatur­periode selbst um Mehrheiten bemühen – wobei die ÖVP mit ihrer absoluten Mehrheit hier einen gewissen Startvorte­il hat. Details sollen „im Sinne des Miteinande­rs“erst am Donnerstag gemeinsam in St. Pölten der Öffentlich­keit präsentier­t werden.

Anfechtung eingegange­n

Das alles gilt nur, wenn das Ergebnis der Landtagswa­hl hält: Denn schon vor der Entscheidu­ng der Grünen, die Aufhebung der Wahl nicht anzustrebe­n, ging beim Verfassung­sgerichtsh­of (VfGH) eine Anfechtung ein. Robert Marschall, der im Wahlkreis Baden mit der Liste „Wir für Niederöste­rreich“angetreten ist, rechnet sich gute Chancen aus, dass das Höchstgeri­cht die Wahl aufhebt. Schließlic­h hat er davor schon vier Wahlen angefochte­n, und „je öfter man anficht, desto mehr weiß man, was der VfGH da für Spielchen spielt“, sagt er zum STANDARD. Er hält die Briefwahl an sich, die Parteibeze­ichnung der SPÖ auf dem Stimmzette­l und die Reihung der Parteien für verfassung­swidrig. Die Zweitwohns­itzerregel­ung sei zwar auch eigenartig, aber nicht Hauptthema.

Laut einem Sprecher des VfGH wird die Anfechtung in der Junioder in der September-Session des Gerichts behandelt. (sefe)

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