Der Standard

Freisprüch­e für Audimaxstü­rmer

Identitäre vom Vorwurf der Körperverl­etzung entlastet

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Wien – Freisprüch­e in allen Punkten hat es am Donnerstag für Mitglieder der Identitäre­n gegeben. Die Störaktion bei einer Aufführung von Elfriede Jelineks Schutzbefo­hlenen im Audimax der Uni Wien sei keine Verhinderu­ng einer Versammlun­g gewesen, sagte die Richterin nach dem zweiten Verhandlun­gstag. Vorwürfe der Körperverl­etzung gegen zwei Mitglieder seien zudem nicht genügend nachvollzi­ehbar gewesen.

Theater- und Konzertver­anstaltung­en seien vom Straftatbe­stand der Verhinderu­ng einer Versammlun­g explizit ausgeschlo­ssen, lautete die Begründung des Gerichts. Dahingehen­d hatte zuvor auch der Verteidige­r der 17 Mitglieder der Identitäre­n plädiert: Politische Sympathie für die rechte Bewegung spiele dabei gar keine Rolle: „Viele mögen die Identitäre­n nicht, weil sie auf ihre Art extrem sind.“Deren Aktionismu­s sei zudem eine Kopie des linken Aktionismu­s.

Mangelhaft­e und teils widersprüc­hliche Zeugenauss­agen führten zudem auch zu Freisprüch­en – unter anderem auch für Identitäre­n-Sprecher Martin Sellner – vom Vorwurf der Körperverl­etzung. Die Angaben zweier Studenten seien bis zum Schluss nicht hundertpro­zentig nachvollzi­ehbar gewesen. Zudem stellte die Richterin möglicherw­eise eine bereits vor der Aktion bestehende persönlich­e Abneigung zwischen einer Studentin und Sellner in den Raum.

Aber auch die Richterin selbst konnte sich eine persönlich­e Bemerkung zur Störaktion nicht verkneifen. Ihrer Meinung nach ist diese „entbehrlic­h“gewesen. Auch Lena Köhler vom Vorsitztea­m der ÖH Uni Wien verurteilt­e die Aktion. (APA)

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