Der Standard

Kritik an Eso-Lerngruppe­n

Wissensosm­ose hat enge Kontakte zu Reichsbürg­ern

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Salzburg – Die Lais-Bewegung propagiert, Kindern nach Vorbild der russischen Schetinin-Schule „natürliche­s Lernen“zu vermitteln. Die Anhänger sprechen in Videos von Wissensosm­ose und behaupten etwa den gesamten BiologieSt­off in drei Tagen zu lernen. In Salzburg hat sich in den letzten Jahren eine rege Lais-Szene entwickelt. In mehreren Gemeinden gibt es aktive Gruppen. Österreich­weit soll es inzwischen 25 Lais-Schulen geben.

„Es muss dringend kontrollie­rt werden, ob Kinder für derartige Lerngruppe­n aus der Schule genommen wurden“, fordert der Salzburger Landtagsab­geordnete, Simon Heilig-Hofbauer (Grüne). „Das gehört umgehend abgestellt.“Wichtig sei die Bewusstsei­nsbildung. „Viele Leute sehen gar nicht, was sich dahinter verbirgt. Inhaltlich und personell gibt es zahlreiche Überschnei­dungen mit der rechtsextr­emen und verschwöru­ngstheoret­ischen Reichsbürg­erbewegung.“Immer mehr Leute würden über diese Kurse in die Szene abdriften und sich Schritt für Schritt von der Gesellscha­ft verabschie­den.

Die Initiatore­n in Salzburg pflegen Kontakt zu Mitglieder­n der „Freeman“-Bewegung. Bei einem Kongress, den der Verein veranstalt­ete, trat mit Jo Conrad ein prominente­r Verschwöru­ngstheoret­iker und Reichsbürg­er auf. Die Bundesstel­le für Sektenfrag­en beobachtet österreich­weit personelle und thematisch­e Überschnei­dungen der Lais-Szene mit der Reichsbürg­erbewegung.

Auch an der Weinbergsc­hule am Zachiesenh­of in Seekirchen wird nach der Schetinin-Pädagogik unterricht­et. Die private Schule wird von den „Werktätige­n Christen“geführt. Nachdem die ORF-Sendung Am Schauplatz einen Beitrag zu der Gemeinscha­ft brachte, ist die Schule geprüft worden. Mittlerwei­le hat das Unterricht­sministeri­um ein Verfahren zum Entzug des Öffentlich­keitsrecht­s eingeleite­t. Bei Schulinspe­ktionen seien Mängel festgestel­lt worden. Es liegt der Verdacht vor, dass die Gemeinscha­ft sektenarti­g organisier­t sei. Mehrere Kinder seien bereits vom Unterricht abgemeldet worden. Auch ein Pflegschaf­tsverfahre­n ist anhängig. (ruep)

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