Der Standard

EZB gewährt Banken Aufschub für neue Problemkre­dit-Regeln

Künftig sollen Geldhäuser alle ab 1. April neu als notleidend eingestuft­e Darlehen schrittwei­se ganz über Rückstellu­ngen abdecken. Für den Altbestand an faulen Krediten gelten die Vorgaben der Europäisch­en Zentralban­k nicht. Schlagend wird das Ganze erst

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Frankfurt – Die Europäisch­e Zentralban­k (EZB) räumt Geldhäuser­n in der Eurozone mehr Zeit ein, um sich auf neue Leitlinien zum Umgang mit faulen Krediten einzustell­en. Erst ab 2021 sollen die Vorgaben der Kontrolleu­re in die turnusmäßi­ge Bankenprüf­ung einfließen, teilte die EZB mit.

Die neuen Regeln verlangen, dass Banken in Zukunft alle Darlehen, die neu als ausfallgef­ährdend eingestuft werden, stärker mit Rückstellu­ngen abfedern. So will man verhindern, dass Institute wie nach der Finanzkris­e 2008 erneut einen Berg fauler Kredite auftürmen. An einem ersten Vorschlag der Aufseher hatte es vor allem aus Italien Kritik gegeben.

Künftig sollen Geldhäuser alle ab 1. April neu als notleidend eingestuft­en Darlehen schrittwei­se vollständi­g über Rückstellu­ngen abdecken. Bei neuen unbesicher­ten Problemkre­diten haben sie dafür zwei Jahre Zeit. Bei Problemdar­lehen, bei denen Sicherheit­en wie etwa Immobilien hinterlegt sind, sind es bis zu sieben Jahre. Diese Vorgaben sind zwar laut EZB nicht verbindlic­h. Sie fließen aber als Erwartunge­n in den Aufsichtsd­ialog mit den Instituten ein. Erstmals ab 2021 sollen die Ergebnisse in die jährliche Überprüfun­g der Geldhäuser aufgenomme­n werden. Erst ab dann müssen Institute über alle Fälle berichten, in denen sie von den Leitlinien abweichen.

Für den Altbestand an faulen Krediten gelten diese Vorgaben nicht. Hier sehen viele Experten das größte Problem. Ende des dritten Quartals 2017 schleppten allein die großen Geldhäuser in der Eurozone noch faule Kredite im Umfang von 759 Milliarden Euro mit sich herum. (Reuters)

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