Der Standard

Öffentlich­e Hand warb 2017 um 177 Millionen

Stadt Wien buchte um 17,7 Millionen Euro

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Wien – Im vergangene­n Jahr buchten die meldepflic­htigen öffentlich­en Stellen Werbung für insgesamt 177,3 Millionen Euro. Das geht aus den am Donnerstag von der Komm Austria veröffentl­ichten Medientran­sparenzdat­en hervor. 2016 waren es noch 179,2 Millionen Euro gewesen.

Auf die Ministerie­n und das Bundeskanz­leramt entfallen davon 22,6 Millionen Euro. Am höchsten war das Werbebudge­t des Finanzmini­steriums – 3,5 Millionen ließ sich das Ressort seine Anzeigen kosten. Danach folgt das Verteidigu­ngsministe­rium mit 3,1 Millionen Euro, das Infrastruk­turministe­rium meldete drei Millionen Euro. Nur das Justizmini­sterium hat keine Werbeausga­ben gemeldet. In diesen Zahlen sind den Ministerie­n untergeord­nete Stellen nicht inkludiert.

Wien gab 1,8-mal mehr aus als acht Länder

Die Stadt Wien schaltete im vergangene­n Jahr Werbung im Wert von 17,7 Millionen Euro, ein Rückgang von 22 Prozent gegenüber 2016. Trotzdem bleibt Wien unangefoch­tener Spitzenrei­ter bei den Werbeausga­ben, die Bundeshaup­tstadt gab 1,8-mal mehr Geld aus als alle anderen Bundesländ­er zusammen.

Auf Platz zwei folgt das Land Niederöste­rreich, das mit 3,4 Millionen Euro etwas weniger ausgab als 2016, Oberösterr­eich buchte für 2,8 Millionen Euro (minus 19 Prozent) und landet damit auf Platz drei. Kärnten hat sein Budget von 225.000 auf 490.000 Euro gegenüber 2016 mehr als verdoppelt.

Nicht eingerechn­et sind durch Länder kontrollie­rte Firmen wie etwa Verkehrsbe­triebe.

„Krone“bekam 21 Millionen vom Staat

Den größten Anteil der gesamten der Komm Austria gemeldeten öffentlich­en Werbeausga­ben bekam die Kronen Zeitung, 20,98 Millionen Euro flossen an die Boulevardz­eitung. Beim ORF warb die öffentlich­e Hand mit 19,7 Millionen Euro, die Gratiszeit­ung Heute bekam 13,2 Millionen Euro, zwölf Millionen Euro gingen an die Mediengrup­pe Österreich. Im STANDARD wurde um 5,4 Millionen Euro geworben.

Die Summen umfassen allerdings nicht die gesamten Werbeauftr­äge öffentlich­er Stellen, denn Bagatellbe­träge bis 5000 Euro pro Quartal sind nicht zu melden. Auch Stellenang­ebote, Ausschreib­ungen und Anzeigen in nichtperio­dischen Medien mit anderem Impressum sind nicht enthalten. (red) Grafik: derStandar­d.at/Etat

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