Bundestrojaner birgt Missbrauchsgefahr
Software verfassungsrechtlich „kaum angreifbar“
Wien – Der Wiener Jurist und Verfassungsrechtler Bernd Christian Funk hat Bedenken, was eine Einführung des Bundestrojaners betrifft. „Aus verfassungsrechtlicher Sicht“seien die entsprechenden Pläne der Regierung zwar „kaum angreifbar“, aber der Einsatz von staatlicher Überwachungssoftware berge Gefahren in sich. „Kann man diese Programme domestizieren?“, fragte er am Montag bei einem Pressegespräch des Bürgerrechtsvereins epicenter.works.
Er hat Zweifel daran und verwies auf mögliche technische Probleme. So erhielten Ermittler zu umfangreiche, schwer einzuschränkende Möglichkeiten mit Missbrauchsgefahr. Funk geht davon aus, dass Behörden derzeit nicht über geeignetes Personal verfügen, den Trojaner technisch zu kontrollieren.
Offene Fragen
Nach mehreren Rückziehern habe die Regierung im jüngsten Entwurf versucht, den Einsatz des Bundestrojaners einzugrenzen, lautet Funks Expertise. Anders gesagt: „Wenn man die entsprechende rechtliche Grundlage schafft, ist es nicht mehr gesetzeswidrig.“Was für den Verfassungsrechtler bleibt, sind allerdings offene Fragen der technischen Kommunikation, wie er betonte.
T-Experte Otmar Lendl befürchtet, dass die Möglichkeiten bei der Fernüberwachung von Computersystemen kaum einschränkbar seien, was in einzelnen Fällen auch zu Missbrauch führen könnte: „Der Staat nimmt ein großes Schweizer Messer und sagt: Du darfst aber nur die kleine Klinge nutzen.“In der Praxis sei dies nur schwer nachvollziehbar. Die vorgesehenen Rechtsschutzbeauftragten seien nur für juristische Fragen, nicht aber für technische zuständig. (sum)