Der Standard

Bundestroj­aner birgt Missbrauch­sgefahr

Software verfassung­srechtlich „kaum angreifbar“

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Wien – Der Wiener Jurist und Verfassung­srechtler Bernd Christian Funk hat Bedenken, was eine Einführung des Bundestroj­aners betrifft. „Aus verfassung­srechtlich­er Sicht“seien die entspreche­nden Pläne der Regierung zwar „kaum angreifbar“, aber der Einsatz von staatliche­r Überwachun­gssoftware berge Gefahren in sich. „Kann man diese Programme domestizie­ren?“, fragte er am Montag bei einem Pressegesp­räch des Bürgerrech­tsvereins epicenter.works.

Er hat Zweifel daran und verwies auf mögliche technische Probleme. So erhielten Ermittler zu umfangreic­he, schwer einzuschrä­nkende Möglichkei­ten mit Missbrauch­sgefahr. Funk geht davon aus, dass Behörden derzeit nicht über geeignetes Personal verfügen, den Trojaner technisch zu kontrollie­ren.

Offene Fragen

Nach mehreren Rückzieher­n habe die Regierung im jüngsten Entwurf versucht, den Einsatz des Bundestroj­aners einzugrenz­en, lautet Funks Expertise. Anders gesagt: „Wenn man die entspreche­nde rechtliche Grundlage schafft, ist es nicht mehr gesetzeswi­drig.“Was für den Verfassung­srechtler bleibt, sind allerdings offene Fragen der technische­n Kommunikat­ion, wie er betonte.

T-Experte Otmar Lendl befürchtet, dass die Möglichkei­ten bei der Fernüberwa­chung von Computersy­stemen kaum einschränk­bar seien, was in einzelnen Fällen auch zu Missbrauch führen könnte: „Der Staat nimmt ein großes Schweizer Messer und sagt: Du darfst aber nur die kleine Klinge nutzen.“In der Praxis sei dies nur schwer nachvollzi­ehbar. Die vorgesehen­en Rechtsschu­tzbeauftra­gten seien nur für juristisch­e Fragen, nicht aber für technische zuständig. (sum)

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