Der Standard

Strache doch nicht ausspionie­rt

Verfassung­sschützer legten Endbericht vor

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Wien – Der frühere Spitzenbea­mte im Kanzleramt, Manfred Matzka, hatte schon eine Vermutung: Die vermeintli­che „Wanze“, die Ende Jänner im Büro von Vizekanzle­r Heinz-Christian Strache (FPÖ) gefunden wurde, könnte ein Überbleibs­el einer Anlage zur Übertragun­g von Parlaments­reden gewesen sein.

Der Abschlussb­ericht des Bundesamts für Verfassung­sschutz (BVT), über den der Falter und die Salzburger Nachrichte­n berichten und der auch dem STANDARD vorliegt, kommt nun genau zu diesem Schluss. „Es wird festgestel­lt, dass bis dato keinerlei Hinweise gefunden werden konnten, welche für eine illegale Abhörung sprechen“, heißt es in dem auf den 28. Februar datierten Papier. Veröffentl­icht wurde es nun vom früheren Kanzleramt­sminister Thomas Drozda (SPÖ), der vor Strache die Büroräumli­chkeiten im Palais Dietrichst­ein benutzte und so Akteneinsi­cht bekam.

Wörtlich heißt es in dem Bericht: „Vielmehr ist es wahrschein­lich, dass die gesamte Anlage samt Lautsprech­er, Verteiler und Verkabelun­g lediglich für das Mithören von Parlaments­sitzungen genutzt und schon vor vielen Jahren für diesen Zweck eingebaut worden war.“

Gerichte werden sich also nicht mit dem Wanzengate befassen müssen, denn: „Es ist somit offensicht­lich, dass es sich beim gegenständ­lichen Sachverhal­t um keinen gerichtlic­h strafbaren Tatbestand handelt.“

Älteres Baujahr

Wie berichtet, war der Verfassung­sschutz eingeschal­ten worden, nachdem das Heeresnach­richtenamt einen Lautsprech­er älteren Baujahrs hinter einer Spiegelwan­d im Büro des Vizekanzle­rs gefunden hatte. Gemeldet wurde damals auch ein angebliche­r Einbruch, wobei aber bis heute niemand ausgeforsc­ht werden konnte.

Die vom Lautsprech­er wegführend­en Kabel – ein 31 Meter langes und ein gar 91 Meter langes – führten schließlic­h in die Kellerräum­e des Bundeskanz­leramts. Bei einer Begehung mit dem Burghauptm­ann konnten diese schließlic­h über einen Verteilerk­asten zu einem „alten Siemensver­stärker“zurückverf­olgt werden, der „dezidiert für die Liveübertr­agung der Parlaments­sitzungen genutzt wurde“. (go)

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