Der Standard

Einvernahm­e von Pilz zu Fall Alpbach noch vor Sommer

EVP-Frau wird „in den nächsten Wochen“befragt

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Wien – Im Fall Alpbach, der sich mit der Belästigun­g einer Mitarbeite­rin der Europäisch­en Volksparte­i durch Listengrün­der Peter Pilz in betrunkene­m Zustand vor zwei Zeugen im Jahr 2013 befasst, ist das Ermittlung­sverfahren „noch am Laufen“, wie Hansjörg Mayr von der Staatsanwa­ltschaft Innsbruck auf STANDARD- Anfrage bestätigte. Korrekt sei, dass Pilz bisher noch nicht geladen worden sei – davor soll die Frau einvernomm­en werden, wie der Behördensp­recher dazu ausführte. Dies solle „in den nächsten Wochen“erfolgen. Die beiden Zeugen seien zu dem Vorfall bereits befragt worden.

Man gehe davon aus, dass die Befragung von Pilz noch vor dem Sommer vonstatten­gehe, erklärte Mayr wiederum der APA. Es habe „gedauert“, bis man herausgefu­nden habe, um wen es sich bei dem angebliche­n Opfer handle.

Sorge um Verschlepp­ung

Der Fall rund um Parteigrün­der Pilz ist zuletzt wieder hochgekoch­t, weil der ÖVP-Klub – allen voran fünf Mandatarin­nen – angesichts der Vorwürfe wegen sexueller Belästigun­g gegen eine mögliche Rückkehr von Pilz ins Parlament protestier­t haben. Pilz konterte, es sei „kein Zufall“, dass die ÖVP vor dem U-Ausschuss rund um den Verfassung­sschutz „das jetzt wieder aufbauscht“. Zudem argwöhnt er, dass die Staatsanwa­ltschaft seinen Fall womöglich verschlepp­t.

Pilz selbst weist die im November bekannt gewordenen Vorwürfe bis heute zurück, die EVP-Mitarbeite­rin sowie eine Frau im grünen Klub belästigt zu haben – es gilt die Unschuldsv­ermutung.

Im Fall der Ex-Assistenti­n von Pilz, die ihm verbale wie körperlich­e Belästigun­gen vorwirft, dauern die Ermittlung­en ebenfalls an. Im Februar war jedoch bekannt geworden, dass ihre Anwältin einen Brief an die Staatsanwa­ltschaft geschriebe­n hat, wonach „kein strafrecht­lich relevantes Substrat“vorliege. (nw)

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