Fall für Spaniens Gerichte
Erfüllungsgehilfen eines Unrechtsstaats, brüllt es den deutschen Behörden nach der Festnahme des katalanischen Ex-Präsidenten Carles Puigdemont entgegen. Der spanische Staat hat mit seiner unerbittlichen Law-and-Order-Politik im Umgang mit der Unabhängigkeitsbewegung Kataloniens bisher fast alles falsch gemacht – und das schon seit vielen Jahren. Aber auch die Separatisten haben ihr Projekt Abspaltung ohne Rücksicht auf die Bevölkerung und die geltende Verfassung durchziehen wollen. Das Resultat ist politisch, wirtschaftlich und gesellschaftlich verheerend.
Daran kann auch Deutschland nichts ändern. Den Behörden in Schleswig-Holstein bleibt nichts anderes übrig, als das spanische Ansuchen sachlich zu prüfen. Puigdemont werden unter anderem Rebellion, Aufruhr und Veruntreuung öffentlicher Mittel vorgeworfen. Rebellion in dieser Form existiert in Deutschland nicht als Straftatbestand und ist kaum auf den „Hochverrat“des deutschen Strafrechts umlegbar. Allerdings ist es wahrscheinlich, dass deutsche Gerichte auf Basis der anderen Vorwürfe ausliefern.
Ob es sich tatsächlich um Rebellion, also offenen, gewaltsamen Widerstand handelte, dessen sich Puigdemont strafbar gemacht hat, müssen spanische Gerichte entscheiden, nicht deutsche und nicht belgische. Es wird ein Testfall für den spanischen Rechtsstaat, der international mit großem Interesse beobachtet werden wird.