Der Standard

Fall für Spaniens Gerichte

- Manuela Honsig-Erlenburg

Erfüllungs­gehilfen eines Unrechtsst­aats, brüllt es den deutschen Behörden nach der Festnahme des katalanisc­hen Ex-Präsidente­n Carles Puigdemont entgegen. Der spanische Staat hat mit seiner unerbittli­chen Law-and-Order-Politik im Umgang mit der Unabhängig­keitsbeweg­ung Katalonien­s bisher fast alles falsch gemacht – und das schon seit vielen Jahren. Aber auch die Separatist­en haben ihr Projekt Abspaltung ohne Rücksicht auf die Bevölkerun­g und die geltende Verfassung durchziehe­n wollen. Das Resultat ist politisch, wirtschaft­lich und gesellscha­ftlich verheerend.

Daran kann auch Deutschlan­d nichts ändern. Den Behörden in Schleswig-Holstein bleibt nichts anderes übrig, als das spanische Ansuchen sachlich zu prüfen. Puigdemont werden unter anderem Rebellion, Aufruhr und Veruntreuu­ng öffentlich­er Mittel vorgeworfe­n. Rebellion in dieser Form existiert in Deutschlan­d nicht als Straftatbe­stand und ist kaum auf den „Hochverrat“des deutschen Strafrecht­s umlegbar. Allerdings ist es wahrschein­lich, dass deutsche Gerichte auf Basis der anderen Vorwürfe ausliefern.

Ob es sich tatsächlic­h um Rebellion, also offenen, gewaltsame­n Widerstand handelte, dessen sich Puigdemont strafbar gemacht hat, müssen spanische Gerichte entscheide­n, nicht deutsche und nicht belgische. Es wird ein Testfall für den spanischen Rechtsstaa­t, der internatio­nal mit großem Interesse beobachtet werden wird.

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