Der Standard

Vorsorgeka­ssen müssen sich ein Sicherheit­snetz knüpfen

Die Finanzmark­taufsicht sorgt mit der neuen Bilanzvero­rdnung dafür, dass auch Vorsorgeka­ssen für mögliche Bedrohunge­n abgesicher­t sind. Die Rückstellu­ngen, die dafür zu bilden sind, sorgen aber nicht für Freude in der Branche.

- Bettina Pfluger

Wien – Nach den Banken und Versicheru­ngen zieht die Finanzmark­taufsicht FMA nun bei den Vorsorgeka­ssen quasi ein Auffangnet­z ein, das die Branche durch holprige Zeiten bringt.

Mit der Bilanzvero­rdnung müssen die Vorsorgeka­ssen künftig eine Kapitalgar­antierücks­tellung bilden. Diese soll als Vorsorge für geplante künftige Aufwände dienen. Was für Laien nach wenig Aufwand klingt, stellt die Branche aber durchaus vor Herausford­erungen. Denn unklar ist, in welcher Höhe die Rückstellu­ng zu bilden sein wird. „Welche Szenarien wir hier einpreisen müssen, ist völlig offen“, sagt Markus Zeilinger, Vorstandsc­hef und Gründer der Vorsorgeka­sse Fair Finance. Das wird im ersten Schritt mit dem Wirtschaft­sprüfer zu klären sein. Es könne aber sein, dass die geplante Rückstellu­ng den Anforderun­gen der FMA nicht reicht.

Fair Finance ist von dieser Verordnung doppelt getroffen. Denn sie bietet ein Produkt mit Zinsgarant­ie an. Daher muss zusätzlich eine Zinsgarant­ierückstel­lung gebildet werden, mit der die Zinsansprü­che der Zukunft zu bewerten und in der Bilanz rückzustel­len sind. Das Szenariomo­dell ist auch hier unklar. Die Rückstellu­ngen belasten das Ergebnis, daher steigt der Druck auf Produkte.

„Wir werden dennoch an unserer Zinsgarant­ie festhalten“, sagt Zeilinger. Aber man sehe in den FMA-Vorgaben „eine deutliche Verschlech­terung der Rahmenbedi­ngen zulasten unseres Geschäftsm­odells“, so Zeilinger. Und somit „zulasten der anwartscha­ftsberecht­igten Konsumente­n“, sagt der Fair-Finance-Chef.

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