BVT-Affäre: Peter Gridling bleibt suspendiert
Sein Rechtsanwalt ruft Bundesverwaltungsgericht an
– Der Chef des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT), Peter Gridling, bleibt suspendiert. Sein Anwalt Martin Riedl bestätigte dem STANDARD am Mittwoch eine entsprechende Entscheidung der Disziplinarkommission des Innenministeriums. Dem Vernehmen nach soll auch die Suspendierung von weiteren drei Mitarbeitern bestätigt worden sein.
Wie berichtet hat Innenminister Herbert Kickl den BVT-Chef am 13. März zunächst wiederbestellt und dann sofort suspendiert. Gridling wird von der Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) als Beschuldigter geführt. Ihm wird Amtsmissbrauch vorgeworfen. Konkret sollen Verfassungsschützer wichtige Informationen, die sie eigentlich hätten löschen sollen, weiter aufbewahrt haben. Gridling soll das gewusst und keine Handlung dagegen gesetzt haben. Er bestreitet die Vorwürfe, es gilt die Unschuldsvermutung.
„Ansehen gefährdet“
Kickl berief sich auf das Beamtendienstrecht, laut dem eine Suspendierung möglich ist, wenn ein Beamter durch seine Belassung im Dienst „das Ansehen des Amtes oder wesentliche Interessen des Dienstes“gefährden würde. Nach so einem Schritt muss die Disziplinarkommission binnen eines Monats entscheiden.
Anwalt Riedl kritisiert, dass sich die Kommission nur auf die Anordnung der Staatsanwaltschaft sowie die Tatsache, dass ein Strafverfahren geführt wird, bezogen hat. Ihrer Verpflichtung zur Führung eines Ermittlungsverfahrens sei sie nicht nachgekommen. Zudem sei der Senat auf das Vorhandensein von vier anonymen Belastungszeugen eingegangen, ohne aber deren Aussagen zu kennen. „Ich habe so etwas in 30 Jahren noch nicht erlebt. Damit wird jeder Rechtsschutz unterlaufen“, erklärt der Anwalt.
Gridling selbst wurde von der Disziplinarkommission nicht befragt. In Paragraf 124 des Beamtendienstrechts heißt es allerdings, dass diese die Parteien sowie Zeugen zu einer mündlichen Verhandlung zu laden habe. Nach der Verlesung des Einleitungsbeschlusses sei der „Beschuldigte zu vernehmen“. Anwalt Riedl wird nun eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einbringen. Er sieht „schwere Begründungsmängel“in der Entscheidung der Kommission. (go, gra)