Lockere Datenweitergabe
Wählerevidenzdaten gehen an Parteiteilorganisationen
Bregenz – Ab einem gewissen Alter bekommen Herr und Frau Vorarlberger den Express, die Zeitschrift des Seniorenbundes, zugeschickt. Nicht alle freut das. Sie fragen sich, wie die Teilorganisation der ÖVP zu ihrer Adresse kommt, oder wundern sich, warum sie, obwohl weder in Pension noch bei der ÖVP, zur Zielgruppe gehören.
Die erste Frage lässt sich einfach beantworten. Die politischen Parteien bekommen die Daten (Adresse inklusive Geburtsdatum) aus der Wählerevidenz des Innenministeriums, dürfen sie für Werbezwecke verwenden und geben sie an Teilorganisationen weiter. „Ja, die Daten hat der Seniorenbund von uns“, sagt VP-Geschäfts- führer Dietmar Wetz, „alles völlig legal.“Ab wann gehört man zur Zielgruppe des Seniorenbunds? Geschäftsführer Franz Himmer: „Ich darf Ihnen sagen, dass ich Ihnen das nicht sagen muss.“Himmer ist erbost, dass die Werbestrategie seiner Organisation infrage gestellt wird. Man halte sich an den Datenschutz, und ab Mai müsse man wegen „dem neuen Gesetz“eh alles anders machen.
Die Weitergabe der Daten aus der Wählerevidenz an politische Parteien ist laut Arge Daten ein „höchst anachronistisches“und in Europa einmaliges Parteienprivileg. Ob und wie sie sich mit der ab 25. Mai geltenden EU-Datenschutz-Grundverordnung vereinbaren lässt, ist umstritten. (jub)