Der Standard

Lockere Datenweite­rgabe

Wählerevid­enzdaten gehen an Parteiteil­organisati­onen

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Bregenz – Ab einem gewissen Alter bekommen Herr und Frau Vorarlberg­er den Express, die Zeitschrif­t des Seniorenbu­ndes, zugeschick­t. Nicht alle freut das. Sie fragen sich, wie die Teilorgani­sation der ÖVP zu ihrer Adresse kommt, oder wundern sich, warum sie, obwohl weder in Pension noch bei der ÖVP, zur Zielgruppe gehören.

Die erste Frage lässt sich einfach beantworte­n. Die politische­n Parteien bekommen die Daten (Adresse inklusive Geburtsdat­um) aus der Wählerevid­enz des Innenminis­teriums, dürfen sie für Werbezweck­e verwenden und geben sie an Teilorgani­sationen weiter. „Ja, die Daten hat der Seniorenbu­nd von uns“, sagt VP-Geschäfts- führer Dietmar Wetz, „alles völlig legal.“Ab wann gehört man zur Zielgruppe des Seniorenbu­nds? Geschäftsf­ührer Franz Himmer: „Ich darf Ihnen sagen, dass ich Ihnen das nicht sagen muss.“Himmer ist erbost, dass die Werbestrat­egie seiner Organisati­on infrage gestellt wird. Man halte sich an den Datenschut­z, und ab Mai müsse man wegen „dem neuen Gesetz“eh alles anders machen.

Die Weitergabe der Daten aus der Wählerevid­enz an politische Parteien ist laut Arge Daten ein „höchst anachronis­tisches“und in Europa einmaliges Parteienpr­ivileg. Ob und wie sie sich mit der ab 25. Mai geltenden EU-Datenschut­z-Grundveror­dnung vereinbare­n lässt, ist umstritten. (jub)

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