Die Gegner
Wien – Der Kampf gegen die dritte Startbahn am Flughafen Wien geht nach der (nicht rechtskräftigen) Genehmigung durch das Bundesverwaltungsgericht weiter. „Es sind doch erhebliche Auflagen dazugekommen. Aber die reichen uns nicht“, sagt der Rechtsvertreter der Pistengegner, Wolfgang Proksch. Ihm ist die Zulassung der ordentlichen Revision geradezu Aufforderung, gegen den – vom selben Richtersenat wie die Ablehnung im Vorjahr stammenden – Entscheid vorzugehen.
Einhaken will Proksch binnen sechs Wochen bei den Flugrouten. Sie wurden in der Umweltverträglichkeitsprüfung nicht mitberücksichtigt, weil diese erst von der für die Ordnung am Himmel zuständigen Austro Control festgelegt würden. Das sei nicht in Ordnung. Deutschland wurde von der EUKommission geklagt, als die Flugrouten beim Flughafen BerlinBrandenburg nach der UVP geändert wurden.
„Anregen“will Proksch beim Verwaltungsgerichtshof weiters, dass der VwGH die Causa zur Vorabentscheidung dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorlegt.
Drittens werde er der EU-Kommission einen Beschwerdebrief schicken, um ein 2007 ruhend gestelltes Verfahren wieder anzufachen: Der nun Check-in-3 genannte Skylink wurde einst ohne UVP gebaut, was Österreich ein Vertragsverletzungsverfahren einbrachte. Selbiges wurde eingestellt, weil Österreich zugesichert hat, dass alles zusammen mit der dritten Piste UVP-geprüft wird. „Nun aber wurde das Klima mit Erlaubnis des Verfassungsgerichtshofs ausgeblendet“, schäumt Proksch. (ung)