Der Standard

Tragödie um Freispruch

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Zu einer Tragödie gehört, dass es keine „guten“Aspekte an einem Vorgang gibt. Was sich um den Fall einer 15-Jährigen und zweier 19-jähriger Asylwerber in Tulln abgespielt hat, ist eine Tragödie. So oder so.

Die beiden jungen Männer, ein Afghane und ein Somalier, wurden (nicht rechtskräf­tig) von dem Vorwurf freigespro­chen, die 15Jährige vergewalti­gt zu haben. Der aus zwei Berufsrich­tern und zwei Schöffen (Laienricht­ern) bestehende Senat war mittendurc­h gespalten. Für zwei Senatsmitg­lieder waren in dem aufwendige­n Verfahren die Beweise nicht eindeutig genug. Das bedeutet Freispruch.

Wenn es doch eine Vergewalti­gung war, ist es für das Mädchen eine Tragödie. Wenn es keine Vergewalti­gung war, dann ist das Ergebnis nach der ganzen Prozedur wohl trotzdem eine psychische Traumatisi­erung. Was die beiden jungen Männer betrifft, so haben sie sich vielleicht nicht strafrecht­lich schuldig gemacht, aber angesichts der Jugend des Mädchens ein frauenvera­chtendes und unverantwo­rtliches Verhalten an den Tag gelegt. Dieses Verhalten verdient kein Asyl. Auf einer anderen Ebene besteht die Tragödie in der Beschädigu­ng der Justiz durch Vizekanzle­r Strache und Freunde, die das Urteil „skandalös und unerträgli­ch“nannten. Die Justiz ist nicht unantastba­r, aber das Beweisverf­ahren war umfangreic­h, und die Justiz ist nicht dazu da, um rechtspopu­listische Politiker zu bedienen.

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