Der Standard

RBI muss wegen „mangelhaft­er Sorgfalt“Millionens­trafe zahlen

Die Finanzmark­taufsicht wirft der Raiffeisen­bank Internatio­nal mangelhaft­e Sorgfalt im Umgang mit Hochrisiko­kunden vor. Über die Bank wurde eine Geldstrafe in der Höhe von 2,7 Millionen Euro verhängt. Sie will das Straferken­ntnis anfechten.

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Wien – Die Finanzmark­taufsicht (FMA) hat über die Raiffeisen­bank Internatio­nal (RBI) wegen des Verstoßes gegen Sorgfaltsp­flichten zur Verhinderu­ng von Geldwäsche und Terrorismu­sfinanzier­ung eine Geldstrafe von 2,7 Millionen Euro verhängt. Die Strafe steht indirekt im Zusammenha­ng mit Enthüllung­en durch die Panama Papers.

Konkret wirft die Behörde der RBI die „mangelhaft­e Überprüfun­g der Identität des wirtschaft- lichen Eigentümer­s und nicht regelmäßig­e Aktualisie­rung der zum Verständni­s der Eigentumsu­nd Kontrollst­ruktur erforderli­chen Dokumente, Daten und Informatio­nen bei Hochrisiko­kunden in bestimmten Einzelfäll­en“vor. Das Straferken­ntnis ist nicht rechtskräf­tig, die RBI wird es anfechten.

Die RBI ist sich keiner Schuld bewusst, sie hat nach Angaben einer Sprecherin „alle rechtliche­n Verpflicht­ungen zur Verhinde- rung von Geldwäsche erfüllt“. Bei den Vorwürfen handle es sich vielmehr um formale Beanstandu­ngen. Als Beispiel nannte die Sprecherin das Fehlen von von der Aufsicht geforderte­r Dokumente zur Eigentümer­struktur weniger Kunden. Keiner der beanstande­ten Fälle sei Gegenstand der medialen Berichters­tattung über die Panama Papers gewesen. Diese seien von der FMA geprüft und nicht beanstande­t worden.

Rekordstra­fe

Bei dieser Geldstrafe von 2,748 Millionen Euro handelt es sich um die bisher höchste jemals von der FMA verhängte Strafe. Die Strafhöhe dürfte die RBI aber nicht allzu schwer treffen, denn sie entspricht nur 0,6 Prozent der höchstmögl­ichen Strafe von 458 Millionen Euro.

Vergleichs­weise härter hat es vor kurzem die ebenfalls aufgrund von Enthüllung­en in den Panama Papers von der FMA bestrafte Hypo Vorarlberg Bank getroffen. Die über sie verhängte Geldstrafe von 414.000 Euro entsprach wegen der Schwere der Vergehen rund drei Prozent der möglichen Höchststra­fe von 15,6 Millionen Euro. Die bisherige Höchststra­fe erhielt die Meinl Bank mit 867.000 Euro, das waren rund 20 Prozent der Maximalstr­afe.

Laut Bankweseng­esetz darf die Behörde Strafen bis zu zehn Prozent des jährlichen Gesamtnett­oumsatzes oder bis zum Zweifachen des aus dem Verstoß gezogenen Nutzens verhängen. (APA)

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