RBI muss wegen „mangelhafter Sorgfalt“Millionenstrafe zahlen
Die Finanzmarktaufsicht wirft der Raiffeisenbank International mangelhafte Sorgfalt im Umgang mit Hochrisikokunden vor. Über die Bank wurde eine Geldstrafe in der Höhe von 2,7 Millionen Euro verhängt. Sie will das Straferkenntnis anfechten.
Wien – Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat über die Raiffeisenbank International (RBI) wegen des Verstoßes gegen Sorgfaltspflichten zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung eine Geldstrafe von 2,7 Millionen Euro verhängt. Die Strafe steht indirekt im Zusammenhang mit Enthüllungen durch die Panama Papers.
Konkret wirft die Behörde der RBI die „mangelhafte Überprüfung der Identität des wirtschaft- lichen Eigentümers und nicht regelmäßige Aktualisierung der zum Verständnis der Eigentumsund Kontrollstruktur erforderlichen Dokumente, Daten und Informationen bei Hochrisikokunden in bestimmten Einzelfällen“vor. Das Straferkenntnis ist nicht rechtskräftig, die RBI wird es anfechten.
Die RBI ist sich keiner Schuld bewusst, sie hat nach Angaben einer Sprecherin „alle rechtlichen Verpflichtungen zur Verhinde- rung von Geldwäsche erfüllt“. Bei den Vorwürfen handle es sich vielmehr um formale Beanstandungen. Als Beispiel nannte die Sprecherin das Fehlen von von der Aufsicht geforderter Dokumente zur Eigentümerstruktur weniger Kunden. Keiner der beanstandeten Fälle sei Gegenstand der medialen Berichterstattung über die Panama Papers gewesen. Diese seien von der FMA geprüft und nicht beanstandet worden.
Rekordstrafe
Bei dieser Geldstrafe von 2,748 Millionen Euro handelt es sich um die bisher höchste jemals von der FMA verhängte Strafe. Die Strafhöhe dürfte die RBI aber nicht allzu schwer treffen, denn sie entspricht nur 0,6 Prozent der höchstmöglichen Strafe von 458 Millionen Euro.
Vergleichsweise härter hat es vor kurzem die ebenfalls aufgrund von Enthüllungen in den Panama Papers von der FMA bestrafte Hypo Vorarlberg Bank getroffen. Die über sie verhängte Geldstrafe von 414.000 Euro entsprach wegen der Schwere der Vergehen rund drei Prozent der möglichen Höchststrafe von 15,6 Millionen Euro. Die bisherige Höchststrafe erhielt die Meinl Bank mit 867.000 Euro, das waren rund 20 Prozent der Maximalstrafe.
Laut Bankwesengesetz darf die Behörde Strafen bis zu zehn Prozent des jährlichen Gesamtnettoumsatzes oder bis zum Zweifachen des aus dem Verstoß gezogenen Nutzens verhängen. (APA)