Der Standard

Wenn der Hausverwal­tung gekündigt wird

Eine Hausverwal­tung vertritt die Interessen der Eigentümer – zumindest in der Theorie. Wer sich schlecht vertreten fühlt, kann sie auswechsel­n. Das ist nicht unkomplizi­ert, wird aber immer öfter in Erwägung gezogen.

- Franziska Zoidl

Wien – Die Hausverwal­tung ist ein nicht ganz unproblema­tisches Thema in vielen Wohnhäuser­n. Oft beschweren sich die Bewohner über Intranspar­enz, schlechte Kommunikat­ion oder häufig wechselnde Ansprechpa­rtner. Auch notwendige Erhaltungs­arbeiten, die nicht schnell genug durchgefüh­rt werden, sorgen für Unmut.

Ist dieser Unmut groß genug, dann machen Bewohner immer öfter von ihrem Recht Gebrauch, die Hausverwal­tung auszuwechs­eln: „Die Sichtweise von früher, wonach man mit seinem Verwalter so gut wie verheirate­t war, hat sich geändert“, sagt Gregor Zimmel, Jurist und Geschäftsf­ührer der All-in-one-Gebäudever­waltung. Heute werde die Hausverwal­tung als Dienstleis­ter wie jeder andere gesehen, der ausgetausc­ht wird, wenn der Service nicht passt.

Meist gebe es ein oder zwei Parteien im Haus, die einen solchen Wechsel wollen und dafür bei den Miteigentü­mern lobbyieren, sagt Walter Rosifka, Wohnrechts­experte der Arbeiterka­mmer. Diese Mobilisier­ung funktionie­re aber nicht immer: „Manche haben Angst, dass sie vom Regen in die Traufe kommen.“Wenn Eigentümer ihre Wohnung vermieten, dann sei der Leidensdru­ck oft auch nicht sehr groß. „Die interessie­rt ein Wechsel in der Regel erst dann, wenn die Mieter eine Mietzinsmi­nderung einklagen, weil es beispielsw­eise beim Dach hereinregn­et.“

In der Theorie ist das Austausche­n der Hausverwal­tung aber einfach: Dafür reicht ein Mehrheitsb­eschluss der Hauseigent­ümergemein­schaft. Im Normalfall beträgt die Kündigungs­frist drei Monate. Weil ein Wechsel nur mit dem Ende der Abrechnung­speriode ratsam ist, sollte die Hausverwal­tung also Ende September gekündigt werden.

Zum Hearing geladen

Wer einen Wechsel erwägt, sollte dennoch schon im Frühjahr beginnen, sich bei der Konkurrenz umzusehen, rät Rosifka. Was dabei laut Zimmel geklärt werden sollte, ist die wirtschaft­liche Unabhängig­keit einer Hausverwal­tung. Auch Fragen zu Erreichbar­keit, einem Onlinekund­enpor- tal und einem 24-Stunden-Notruf würden in solchen Situatione­n oft gestellt – und natürlich werde auch auf den Preis geschaut, „wobei da oft Äpfel mit Birnen verglichen werden“, so Zimmel.

Oft würden dann drei Hausverwal­tungen zu einem Hearing vor der Eigentümer­gemeinscha­ft geladen. „Und dort hängt es stark davon ab, wie die ‚Schwingung­en‘ mit den Eigentümer­n sind“, ist Zimmel überzeugt. Am Ende sollte sich die Eigentümer­gemeinscha­ft schon vor der Abstimmung auf eine Hausverwal­tung einigen, die zur Alternativ­e gestellt wird.

Zimmels Unternehme­n begleitet Eigentümer­gemeinscha­ften bei den rechtliche­n und bürokratis­chen Hürden – sofern sie sich für sein Unternehme­n entscheide­n, versteht sich. „Unerfahren­e Wohnungsei­gentumsgem­einschafte­n kann das Prozedere nämlich auch überforder­n.“Alleine schon, weil es Zeit braucht – „und wenn der 30. September vorbei ist, dann muss man wieder ein Jahr warten“.

Spätere Anfechtung­en

Aber der Prozess sollte auch ganz genau dokumentie­rt werden, um spätere Anfechtung­en durch Miteigentü­mer oder die frühere Hausverwal­tung zu vermeiden – auch wenn das laut Zimmel nur selten vorkommt. Die Beschlussf­assung will daher wohlüberle­gt sein. Diese kann im Rahmen einer Eigentümer­versammlun­g oder per eingeschri­ebenen Brief erfolgen. Zimmel empfiehlt Zweiteres.

Zwei Fragen sind dann zu beantworte­n, nämlich, ob die bestehende Hausverwal­tung gekündigt werden soll, und wenn ja, ob die zuvor bereits ausgewählt­e Verwaltung bestellt werden soll. Den Eigentümer­n muss dafür Frist eingeräumt werden.

Zimmel empfiehlt den Initiatore­n, dem Beschlussf­ormular einen Brief beizulegen, in dem die Beweggründ­e für einen Wechsel dargelegt werden. Fallweise bekommt davon auch die infrage gestellte Hausverwal­tung Wind, so Zimmel: „Manchmal kommt dann ein Brief von der Hausverwal­tung oder einem Anwalt, in dem die Verfasser der Verleumdun­g bezichtigt werden“, erzählt er. So werde versucht, diesen in ein schlechtes Licht zu rücken. Meist aber ohne Erfolg.

Honorar fällig

eine

Wichtig sei aber, dass Initiatore­n vorab die Stimmung im Haus abklopfen. Mindestens zwei bis drei Verfechter des Wechsels benötige es in der Regel schon, um den unentschie­denen Rest zu überzeugen.

Der Übergang von der einen auf die andere Hausverwal­tung funktionie­re im Normalfall gut. Die alte Hausverwal­tung ist nämlich dazu verpflicht­et, die Unterlagen an die neue zu übergeben, was laut Zimmel abgesehen von einigen schwarzen Schafen auch gemacht werde. Oft wird allerdings, je nachdem, was vertraglic­h mit der alten Hausverwal­tung ausgemacht war, ein Übergabeho­norar fällig, das bei einem Viertel des Jahreshono­rars liegen kann.

Kosten, die die Eigentümer­gemeinscha­ft oft dennoch nicht von einem Wechsel abhalten: In fast 90 Prozent der Fälle würde bei einer Abstimmung am Ende auch tatsächlic­h für einen Wechsel der Hausverwal­tung votiert, schätzt Zimmel: „Wenn der Stein erst einmal ins Rollen gebracht wird, dann rollt er.“

 ??  ?? Richtungsw­echsel in der Hausgemein­schaft: Wenn Bewohner ihre Hausverwal­tung mit dem heurigen Jahresende wechseln wollen, dann ist es nun höchste Zeit, sich bei der Konkurrenz umzuschaue­n.
Richtungsw­echsel in der Hausgemein­schaft: Wenn Bewohner ihre Hausverwal­tung mit dem heurigen Jahresende wechseln wollen, dann ist es nun höchste Zeit, sich bei der Konkurrenz umzuschaue­n.

Newspapers in German

Newspapers from Austria