Buwogs kleiner Bruder
Walter Meischbergers früherer Anwalt, Eduard Salzborn, klagt bei Ernst Plech 6000 Euro ein. Der Buwog-Angeklagte habe sich von ihm vertreten lassen und für Meischberger mitbezahlt. Zwei Honorare seien offen.
Walter Meischbergers ehemaliger Anwalt klagt – abseits des BuwogProzesses – ausstehende Honorare von Ernst Plech ein.
Wien – In der Causa Buwog, die gerade am Straflandesgericht Wien verhandelt wird, geht’s um viel. Im monetären Mittelpunkt steht die 9,6-Millionen-Euro-Provision, die an die Exlobbyisten Peter Hochegger und Walter Meischberger geflossen ist und an der der damalige Finanzminister Karl-Heinz Grasser partizipiert haben soll. Er und Meischberger bestreiten das.
Abseits der großen Korruptionscausa gibt es aber auch einen vergleichsweise kleinen Fall Buwog. Er beschäftigt das Wiener Bezirksgericht Leopoldstadt, es geht um 6000 Euro. Die hat der Wiener Anwalt Eduard Salzborn, Exstrafverteidiger von Meischberger, eingeklagt – und zwar bei Eximmobilienmakler und Buwog-Angeklagtem Ernst Plech. Der schulde ihm zwei Honorare à 3000 Euro. Das hat der STANDARD aus Juristenkreisen erfahren.
Zur Einordnung: Der 73-jährige Plech und Walter Meischberger (58) sind einander eng verbunden. Am Buwog-Strafprozess nahm Plech zuletzt nicht teil, er ist krank. Meischberger wird mangels finanzieller Mittel von einem Verfahrenshelfer verteidigt, von Rechtsanwalt Jörg Zarbl. Der vertritt auch Plech – aber nur in zivilrechtlichen Belangen.
Freispruch und Einstellungen
Das führt zurück zum Streit um die 6000 Euro. Salzborn vertrat Meischberger rund sechs Jahre lang in etlichen Strafverfahren, die eingestellt wurden, und in der Causa UBM. In der „Münchner G’schicht“ging es um den Kauf eines Hotels durch die Porr-Tochter UBM und eine Provision für Meischberger. Er wurde freigesprochen.
Seinem Verteidiger Salzborn soll er eine Akontozahlung von 10.000 Euro zukommen haben lassen. Als seine drei liechtensteinischen Konten (um die geht es in der großen Buwog-Causa) einge- froren wurden, suchte man eine andere Lösung. Und fand Plech. Er bezahlte Salzborn ab November 2014 eine monatliche Pauschale von 3000 Euro. Wofür? Salzborn auf Anfrage des STANDARD: „Plech war am rechtlichen Schicksal von Meischberger derart interessiert, dass er die Kosten übernahm.“Plechs Zivilanwalt Zarbl dazu: „Salzborn sollte den Buwog-Akt, in dem damals nicht viel geschah, für beide Beschuldigte beobachten. Es ging um eine Vereinfachung, dazu hat man nicht zwei Anwälte gebraucht.“Jahre lief das gut.
Die Honorare für August und September 2016 seien aber offengeblieben, heißt es in der Mahnklage. Kurz zuvor hatten sich Salzborn und sein berühmtester Mandant auseinandergelebt. Nach der Buwog-Anklageerhebung Mitte 2016 griff der Exlobbyist öffentlich die Justiz an, Salzborn goutierte das nicht. „Das ist seine Privatmeinung“, sagte er in Medien. Das Ende vom Lied: Plech/Meischberger lösten die Vollmacht im Juni auf. Salzborn argumentiert, er habe auch danach noch Aktivitäten entfaltet. Und es habe Vergleichsgespräche gegeben, die gescheitert seien.
Da scheiden sich die Geister. Laut Plech-Anwalt Zarbl hat Salzborn ab Juli 2016 keine Leistungen erbracht, es fehlten auch noch zwei Rechnungen. Zudem habe er Interviews und die Buwog-Anklage an Medien gegeben, ohne Meischbergers Zustimmung. Vergleichsgespräche habe es „zu keinem Zeitpunkt“gegeben. Eineinhalb
Verhandlung vertagt
Für vorigen Freitag war eine Verhandlung angesetzt, die wurde aber aus Termingründen verschoben. Es werde doch an einem Vergleich gearbeitet, sagt Zarbl.
Und er geht auch auf die interne Verrechnung zwischen den Freunden Plech und Meischberger ein. Kurz zur Erinnerung: Die Staatsanwaltschaft zählt je eines der Liechtenstein-Konten, auf denen die Provision gelandet ist, Grasser und Plech zu, die bestreiten das. Allerdings hat Meischberger vorige Woche im Strafprozess eingeräumt, dass Plech das „Konto Karin“selbst eröffnet hat. In seinen Einvernahmen habe er „irrtümlich“ausgesagt gehabt, dass er, Meischberger, das getan habe. Das Geld darauf sei aber jedenfalls seines, Plech sei nur der Treuhänder.
Hier schließt Zarbl den Kreis zu den Salzborn-Honoraren: „Plech schuldet ja Meischberger das Geld, das auf dem Konto Karin liegt. Wenn das Konto wieder freigegeben wird, muss Plech das an Meischberger zahlen. Und dabei werden sie intern auch die Salzborn-Honorare abrechnen.“