Gutachten belastet Ex-Novomatic-Chef Franz Wohlfahrt
Wien – Peter Barthold, Ex-RapidTormann und bisher erfolgloser Novomatic-Kläger, wähnt durch einen von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) beauftragten „Bericht zur Strafsache“Rückenwind. Eine Wirtschaftsexpertin zieht darin Aussagen von Ex-Novomatic-Chef Franz Wohlfahrt bezüglich von Barthold behaupteter Zahlungen an ihn und das BZÖ in Zweifel.
Barthold war im Herbst 2017 mit seiner Zivilklage gegen Novomatic auch in zweiter Instanz abgeblitzt. Er hatte behauptet, der frühere Novomatic-Chef Wohlfahrt bzw. Novomatic hätten ihm auch nach dem Ende des kleinen Glücksspiels in Wien eine Fortführung seiner Geschäfte bis 2024 versprochen und ihm in der Folge einen Millionenbetrag bezahlt. Barthold hatte vor dem Wiener Automatenverbot die Gastronomie in einigen Novomatic-Glücksspielsalons (Admiral) betrieben.
Weiters hatte der Ex-Fußballer vor Gericht gesagt, er habe von Novomatic Geld übernommen und ohne Gegenleistung an das BZÖ bzw. BZÖ-Politiker weitergereicht. Die von Barthold Beschuldigten hatten alles dementiert, auch dem Wiener Oberlandesgericht, der zweiten Instanz im Zivilprozess, waren Bartholds Aussagen zu vage.
Die Causa ist juristisch aber nicht abgeschlossen. Die WKStA ermittelt gegen Ex-Politiker Peter Westenthaler (BZÖ), Wohlfahrt, Novomatic und Barthold, der sich selbst angezeigt hat und damit die Sache ins Rollen brachte. Es geht um den Verdacht der Untreue, Vorteilsannahme bzw. Vorteilszuwendung zur Beeinflussung („anfüttern“) sowie falsche Beweisaussage. Ein weiteres Thema in der von der WKStA beauftragten Expertise ist der Vorwurf der versteckten Parteienfinanzierung (BZÖ) im Zusammenhang mit der steirischen Landtagswahl 2010 durch Novomatic. (APA)