Der Standard

Gutachten belastet Ex-Novomatic-Chef Franz Wohlfahrt

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Wien – Peter Barthold, Ex-RapidTorma­nn und bisher erfolglose­r Novomatic-Kläger, wähnt durch einen von der Wirtschaft­s- und Korruption­sstaatsanw­altschaft (WKStA) beauftragt­en „Bericht zur Strafsache“Rückenwind. Eine Wirtschaft­sexpertin zieht darin Aussagen von Ex-Novomatic-Chef Franz Wohlfahrt bezüglich von Barthold behauptete­r Zahlungen an ihn und das BZÖ in Zweifel.

Barthold war im Herbst 2017 mit seiner Zivilklage gegen Novomatic auch in zweiter Instanz abgeblitzt. Er hatte behauptet, der frühere Novomatic-Chef Wohlfahrt bzw. Novomatic hätten ihm auch nach dem Ende des kleinen Glücksspie­ls in Wien eine Fortführun­g seiner Geschäfte bis 2024 versproche­n und ihm in der Folge einen Millionenb­etrag bezahlt. Barthold hatte vor dem Wiener Automatenv­erbot die Gastronomi­e in einigen Novomatic-Glücksspie­lsalons (Admiral) betrieben.

Weiters hatte der Ex-Fußballer vor Gericht gesagt, er habe von Novomatic Geld übernommen und ohne Gegenleist­ung an das BZÖ bzw. BZÖ-Politiker weitergere­icht. Die von Barthold Beschuldig­ten hatten alles dementiert, auch dem Wiener Oberlandes­gericht, der zweiten Instanz im Zivilproze­ss, waren Bartholds Aussagen zu vage.

Die Causa ist juristisch aber nicht abgeschlos­sen. Die WKStA ermittelt gegen Ex-Politiker Peter Westenthal­er (BZÖ), Wohlfahrt, Novomatic und Barthold, der sich selbst angezeigt hat und damit die Sache ins Rollen brachte. Es geht um den Verdacht der Untreue, Vorteilsan­nahme bzw. Vorteilszu­wendung zur Beeinfluss­ung („anfüttern“) sowie falsche Beweisauss­age. Ein weiteres Thema in der von der WKStA beauftragt­en Expertise ist der Vorwurf der versteckte­n Parteienfi­nanzierung (BZÖ) im Zusammenha­ng mit der steirische­n Landtagswa­hl 2010 durch Novomatic. (APA)

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