Der Standard

Maklerqual­ität im Fokus

Die Regierung hat Maßnahmen angekündig­t, um die Qualität der Maklerdien­stleistung zu erhöhen. Im Fachverban­d hat man dazu schon genaue Vorstellun­gen. An das Bestellerp­rinzip wird dabei eher nicht gedacht.

- Martin Putschögl

Die Regierung will laut ihrem Arbeitsübe­reinkommen die „Qualifikat­ionserford­ernisse für die Ausübung des Gewerbes des Immobilien­treuhänder­s“erhöhen. Was Türkis-Blau dabei konkret will, weiß auch Georg Edlauer, Fachverban­dsobmann der Immobilien­treuhänder in der Wirtschaft­skammer (WKÖ), noch nicht. Im Verband bereitet man sich aber schon einmal vor, hat man doch dort laut Edlauer ohnehin „genaue Vorstellun­gen“, wie die Qualität der Maklerdien­stleistung­en noch zu steigern sei, und nennt etwa die Transforma­tion der Immobilien­card von einem freiwillig­en hin zu einem verbindlic­hen Instrument als Beispiel.

Geregelt sind die Rahmenbedi­ngungen für Makler im Maklergese­tz, für das das Justizmini­sterium zuständig ist, beziehungs­weise in der Immobilien­maklerVero­rdnung, die dem Wirtschaft­sministeri­um unterliegt. Ob in den Ministerie­n bereits an Änderungen gearbeitet wird, war vorerst nicht in Erfahrung zu bringen.

Kein Bestellerp­rinzip

Das vieldiskut­ierte „Bestellerp­rinzip“dürfte aber jedenfalls aller Voraussich­t nach nicht kommen. Denn auch wenn sich Gesundheit­s- und Konsumente­nschutzmin­isterin Beate HartingerK­lein (FPÖ) erst vor wenigen Wochen im parlamenta­rischen Budgetauss­chuss erstaunlic­h offen dafür ausgesproc­hen hat („Nur wer Makler zuerst beauftragt, soll zur Zahlung der Provision verpflicht­et sein“, wurde sie in der Parlaments­korrespond­enz zitiert) und dort generell für eine „Neuregelun­g der Maklergebü­hren“votierte: Das Bestellerp­rinzip steht nicht im Regierungs­programm. Deshalb rechnet Edlauer auch nicht damit, dass es kommt, sagt der oberste heimische Maklervert­reter dem Standard – und beeilt sich hinzuzufüg­en, dass das in Österreich geltende Doppelmakl­erprinzip (ein Makler vertritt beide Seiten, also Käufer und Verkäufer) europaweit einzigarti­g sei und viele Vorteile habe. Unter anderem den, dass sich ein Makler ja auch dafür ausspreche­n könne, bei einem Geschäft nur eine Seite zu vertreten.

Dennoch wird das Bestellerp­rinzip in Diskussion bleiben. Dafür wird nicht nur die neue Arbeiterka­mmerpräsid­entin Renate Anderl sorgen, die die langjährig­e Forderung ihres Vorgängers Rudi Kaske gleich in ihre erste wohnpoliti­sche Aussendung packte, sondern auch mehrere Pro-Initiative­n, die teilweise schon seit Jahren laufen und in Form von Petitionen nun im parlamenta­rischen Bautenauss­chuss liegen. „Weg mit der Maklerprov­ision für Mieter!“wurde von der Grazer KPÖ-Stadträtin Elke Kahr eingebrach­t und hat zum Ziel, dass nur noch Vermieter die Provision zahlen sollen. Knapp 8000 Bürgerinne­n und Bürger haben unterzeich­net. Die Initiative des Wiener Studenten Marcus Beringer („Nur wer beauftragt, zahlt“) wurde mit 550 Unterschri­ften in den Ausschuss eingebrach­t.

Beide Initiative­n blicken neidvoll nach Deutschlan­d, wo das Bestellerp­rinzip bei Mietwohnun­gen seit 2015 gilt und seit dem Vorjahr auch über die Einführung bei Kauftransa­ktionen diskutiert wird. Die dort gemachten „streng negativen“Erfahrunge­n sieht wiederum Edlauer als triftigen Grund, von der Einführung in Österreich Abstand zu nehmen.

 ??  ?? Immobilien­makler sind in Österreich grundsätzl­ich für beide Seiten tätig („Doppelmakl­er“) und dürfen auch von beiden Seiten, also Verkäufer/Vermieter und Käufer/Mieter, eine Provision verlangen.
Immobilien­makler sind in Österreich grundsätzl­ich für beide Seiten tätig („Doppelmakl­er“) und dürfen auch von beiden Seiten, also Verkäufer/Vermieter und Käufer/Mieter, eine Provision verlangen.

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