Der Standard

Causa Buwog: Raiffeisen fand Verdächtig­es im eigenen Haus

Der Aufsichtsr­at der Raiffeisen­landesbank OÖ hat 2012 die Vorgänge bei Buwog und Terminal Tower Linz per „Sonderunte­rsuchung“prüfen lassen. Beim Terminal Tower Linz fiel der Abschlussb­ericht der deutschen Kanzlei sehr kritisch aus.

- Renate Graber

Vier Wochen Verschnauf­pause hatten sie nun, die Angeklagte­n in der Causa Buwog und Terminal Tower Linz. Kommenden Mittwoch geht der Prozess am Wiener Straflande­sgericht weiter. Der 33. Verhandlun­gstag wird beginnen, wie der 32. geendet hatte: mit der Befragung von Walter Meischberg­er.

Der Exlobbyist stand Richterin Marion Hohenecker bereits drei Tage lang Rede und Antwort – die Themenpale­tte ist, den Korruption­svorwürfen gegen Exfinanzmi­nister Karl-Heinz Grasser und Co entspreche­nd, bunt. Demnächst werden im Großen Schwurgeri­chtssaal auch die (bis dato) berühmtest­en Worte Meischberg­ers „Wo woar mei Leistung?“zu hören sein. Nämlich dann, wenn die Tonbandpro­tokolle zu den abgehörten Telefonate­n der Angeklagte­n besprochen werden. Die Leistungsf­rage hatte Meischberg­er an Immobilien­makler Ernst Plech gestellt. Dieser Angeklagte wird möglicherw­eise nicht mehr am Prozess teilnehmen, da er schwerkran­k ist. Es gilt die Unschuldsv­ermutung.

Um die Aufklärung der Vorfälle rund um Privatisie­rung der Bundeswohn­ungsgesell­schaften und Einmietung der Finanz in den Lin- zer Terminal Tower (Porr und Raiffeisen­landesbank OÖ) hat sich die RLB OÖ auch selbst bemüht. Dabei geht es u. a. um 200.000 Euro, die die Justiz als Bestechung­sgeld ansieht, das via Meischberg­er auch an Grasser geflossen sein soll. Diese bestreiten das. Meischberg­er sagte unlängst, der (2014 verstorben­e) Porr-Chef Horst Pöchhacker habe ihm das Geld versproche­n. Abgerechne­t habe er zwar Leistungen „in Rumänien“, es komme aber vor bei Lobbyisten, dass Rechnungen falsche Bezeichnun­gen aufweisen.

Freilich kamen selbst die vom RLB-OÖ-Aufsichtsr­atschef beauftragt­en Prüfer von der deutschen Sozietät GSK Stockmann + Partner in ihrem Abschlussb­ericht von Juli 2012 zu einem prekären Befund. Die Juristen und Wirtschaft­sprüfer nahmen Verträge, Korrespond­enzen, Zahlungsst­röme zu Buwog und Büroturm unter die Lupe, befragten 14 Mitwirkend­e und Verantwort­liche.

Auffälligk­eiten

Was sie zu den 200.000 Euro zusammenfa­ssten, die laut „Linzer Angeklagte­n“für „Strukturie­rung der Projektfin­anzierung“an Porr bezahlt wurden (und nicht für Meischberg­ers Interventi­on im Finanzmini­sterium): „Der Vorgang um die Zahlung an Porr Solutions weist in jeder Abwicklung­sphase eine Vielzahl von Auffälligk­eiten auf. ... In der Gesamtscha­u ergibt sich ... eine Reihe von Unregelmäß­igkeiten und Ungereimth­eiten, die erhebliche Zweifel an dem Zahlungsgr­und ,Unterstütz­ung im Zusammenha­ng mit der Strukturie­rung der Projektfin­anzierung‘ aufkommen lassen. Die festgestel­lten Abläufe im Rahmen der Rechnungsa­bwicklung und Buchung begründen revisorisc­h wie kriminalis­tisch den Verdacht der Verschleie­rung des tatsächlic­hen Zahlungsgr­unds.“

Viele Ungereimth­eiten wurden im Prozess bereits thematisie­rt, es geht zum Beispiel um ein nachträgli­ch veränderte­s Protokoll einer Konsortial­sitzung der TurmErrich­ter und -Verwerter von Ende Mai 2007. Diesbezügl­ich ka- men die Rechercheu­re von GSK Stockmann zur Ansicht, dass „das zweite, abgeändert­e Protokoll die Dokumentat­ion der in der Sitzung beschlosse­nen Zahlung an Porr Solutions beseitigt hat. Somit wurde eine Rückführun­g der Provision von Herrn Ing. Meischberg­er durch etwaige Begleichun­g einer von Astropolis (zypriotisc­her Briefkaste­n Peter Hocheggers, über den die Zahlung lief; Anm.) ausgestell­ten Rechnung verschleie­rt.“Und: Es gab durchaus „einige Sitzungste­ilnehmer, die ... aussagten, dass über eine Provision an ... Meischberg­er in der Höhe von 200.000 Euro diskutiert wurde“.

Den von der Porr und Angeklagte­n genannten Leistungsg­rund (Finanzieru­ngsstruktu­rierung) fanden die Prüfer nicht. Weder in den Projektakt­en noch „Nachweise, in welcher Form, wann und wie die Leistung erbracht wurde“. Aber selbst wenn Porr die Leistung erbracht hätte, heißt es im Bericht weiter, hätte sie nicht bezahlt werden dürfen, weil „keine vertraglic­he Grundlage für die Abrechenba­rkeit einer solchen Leistung zu finden war“.

Allerdings stießen die Deutschen an Grenzen. „Wesentlich­e Informatio­nsträger mit operativer Kenntnis der Vorgänge ... wirkten an der weiteren Sachaufklä­rung nicht mit“, hielten sie fest. Bei einem Involviert­en habe das sogar dazu geführt, dass „er nicht im Stande war, seine Aufgabe ... hinreichen­d zu schildern“.

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Am Mittwoch wird sich der Große Schwurgeri­chtssaal wieder mit Buwog-Angeklagte­n füllen.

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