Der Standard

Umstritten­e Doppelroll­e

Causa Stadterwei­terungsfon­ds und Strafrecht­sreformer

- Renate Graber

Wien – Die Ermittlung­en in der Causa Wiener Stadterwei­terungsfon­ds werden bald beendet sein. Die Wirtschaft­s- und Korruption­sstaatsanw­altschaft (WKStA) prüft, ob Verantwort­liche des zum Innenminis­terium ressortier­enden, 2017 aufgelöste­n Fonds Geld widmungswi­drig ausgaben. Und es geht um den Verkauf des Areals am Heumarkt, das der Fonds 2008 um 4,2 Mio. Euro verkauft hat, vielleicht zu billig. Inzwischen gehört die Immobilie Michael Tojner, der sie bebauen lässt.

Nun sind die Ermittlung­en so gut wie abgeschlos­sen, die WKStA wird ihren Vorhabensb­ericht demnächst ans Justizmini­sterium schicken. 2017 hatte sie noch die Weisung erhalten, Beschuldig­te erneut zu vernehmen. Ob das neue Erkenntnis­se gebracht hat, ist nicht bekannt. Ursprüngli­ch hatte die WKStA – angeblich – vor, das Verfahren einzustell­en.

Die Causa hat einen schillernd­en Seitenaspe­kt, der mit jener „Taskforce“zusammenhä­ngt, die sich im Regierungs­auftrag um die Strafrecht­sverschärf­ung kümmert. In die „Lenkungsgr­uppe“dieser Taskforce hat das Innenminis­terium den Chef jener Sektion entsandt, die über der Abteilung Fondsaufsi­cht stand. Er war bis 2012 auch Vorsitzend­er des Kuratorium­s bzw. Aufsichtsr­ats des Fonds. Das hat der Rechnungsh­of unter Josef Moser 2013 harsch kritisiert: Die Doppelfunk­tion widersprec­he dem Gesetz.

Dass ausgerechn­et dieser Beamte für die Lenkungsgr­uppe Strafrecht ausgesucht wurde, haben Abgeordnet­en der Liste Pilz thematisie­rt. Sie stellten eine parlamenta­rische Anfrage an Justizmini­ster Josef Moser, um zu eruieren, ob der Beamte in der Lenkungsgr­uppe „tragbar“sei und ob (noch) gegen ihn ermittelt werde. Der Minister hält sich bedeckt. „Persönlich­e Meinungen und Einschätzu­ngen sind nicht Gegenstand des parlamenta­rischen Interpella­tionsrecht­s“, die Beschuldig­tenfrage wird aus Datenschut­zgründen nicht beantworte­t. Zudem habe ja das Innenminis­terium den Beamten ausgesucht, heißt es in der Justiz inoffiziel­l.

Und was sagt das Innenminis­terium zum Thema Gesetzesve­rstoßvorwu­rf versus Entsendung in die Lenkungsgr­uppe Strafrecht? „Das eine hat mit dem anderen absolut nichts zu tun. Daher ist dies auch ... nicht relevant“, erklärt ein Sprecher auf Anfrage.

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