Zoll: Gut informiert in den Sommer
Urlaub ist für die meisten Österreicherinnen und Österreicher die schönste Zeit des Jahres. Umso wichtiger ist, bei der Rückkehr keine unangenehmen Überraschungen erleben zu müssen. Beim Einkaufen in Urlaubsdestinationen wird oft nicht bedacht, dass viele der erworbenen Waren nicht so einfach in die Heimat mitgenommen werden dürfen.
Zollkontrollen – Warum?
Transparenz, faire Rahmenbedingungen sowie Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger aber auch für die heimische Wirtschaft sind der Finanzverwaltung besonders wichtig. Daher sind Zollkontrollen im Reiseverkehr zur Bekämpfung von Schmuggel und Produktpiraterie, zum Schutz von Umwelt und Gesundheit sowie zur Sicherung von Arbeitsplätzen weiterhin wichtig.
Sicheres Shopping
Bei Reisenden herrscht oft Unsicherheit über die zulässige Menge und den Wert der Waren, die nach Österreich eingeführt werden dürfen. Informieren Sie sich vor Urlaubsbeginn über Einfuhrbeschränkungen und -verbote, um Verstöße gegen Zollbestimmungen zu vermeiden. Denn Unwissenheit schützt leider nicht vor Strafen. Einreise aus EU-Staaten: Waren für den persönlichen Ge- oder Verbrauch dürfen eingeführt werden, ohne in Österreich Zoll und sonstige Abgaben zu bezahlen. Ausnahmen bestehen generell für neue Fahrzeuge, Tabakwaren und alkoholische Getränke. Einreise aus Nicht-EU-Staaten: Grundsätzlich müssen Waren ab einem Wert von 300 Euro verzollt werden. Bei Flugreisen gilt eine zollfreie Obergrenze von 430 Euro, sofern die Waren nicht gesonderten Einfuhrverboten oder -beschränkungen unterliegen. Für Reisende unter 15 Jahren verringern sich diese beiden Freigrenzen auf 150 Euro (unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel). Generell ist ratsam, die Rechnung der gekauften Ware dabei zu haben – das gilt auch für teure und neuwertige Geräte, wie etwa Kameras, die man bereits auf die Reise mitnimmt. Mögliche Unannehmlichkeiten bei der Einreise lassen sich so vermeiden bzw. schneller aufklären. Lebensmittel – speziell Fleisch- und Wurstwaren oder Milchprodukte – dürfen aus bestimmten Ländern nur in beschränktem Umfang in die Europäische Union eingeführt werden.