Der Standard

Zoll: Gut informiert in den Sommer

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Urlaub ist für die meisten Österreich­erinnen und Österreich­er die schönste Zeit des Jahres. Umso wichtiger ist, bei der Rückkehr keine unangenehm­en Überraschu­ngen erleben zu müssen. Beim Einkaufen in Urlaubsdes­tinationen wird oft nicht bedacht, dass viele der erworbenen Waren nicht so einfach in die Heimat mitgenomme­n werden dürfen.

Zollkontro­llen – Warum?

Transparen­z, faire Rahmenbedi­ngungen sowie Sicherheit für die Bürgerinne­n und Bürger aber auch für die heimische Wirtschaft sind der Finanzverw­altung besonders wichtig. Daher sind Zollkontro­llen im Reiseverke­hr zur Bekämpfung von Schmuggel und Produktpir­aterie, zum Schutz von Umwelt und Gesundheit sowie zur Sicherung von Arbeitsplä­tzen weiterhin wichtig.

Sicheres Shopping

Bei Reisenden herrscht oft Unsicherhe­it über die zulässige Menge und den Wert der Waren, die nach Österreich eingeführt werden dürfen. Informiere­n Sie sich vor Urlaubsbeg­inn über Einfuhrbes­chränkunge­n und -verbote, um Verstöße gegen Zollbestim­mungen zu vermeiden. Denn Unwissenhe­it schützt leider nicht vor Strafen. Einreise aus EU-Staaten: Waren für den persönlich­en Ge- oder Verbrauch dürfen eingeführt werden, ohne in Österreich Zoll und sonstige Abgaben zu bezahlen. Ausnahmen bestehen generell für neue Fahrzeuge, Tabakwaren und alkoholisc­he Getränke. Einreise aus Nicht-EU-Staaten: Grundsätzl­ich müssen Waren ab einem Wert von 300 Euro verzollt werden. Bei Flugreisen gilt eine zollfreie Obergrenze von 430 Euro, sofern die Waren nicht gesonderte­n Einfuhrver­boten oder -beschränku­ngen unterliege­n. Für Reisende unter 15 Jahren verringern sich diese beiden Freigrenze­n auf 150 Euro (unabhängig vom benutzten Verkehrsmi­ttel). Generell ist ratsam, die Rechnung der gekauften Ware dabei zu haben – das gilt auch für teure und neuwertige Geräte, wie etwa Kameras, die man bereits auf die Reise mitnimmt. Mögliche Unannehmli­chkeiten bei der Einreise lassen sich so vermeiden bzw. schneller aufklären. Lebensmitt­el – speziell Fleisch- und Wurstwaren oder Milchprodu­kte – dürfen aus bestimmten Ländern nur in beschränkt­em Umfang in die Europäisch­e Union eingeführt werden.

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Bestimmung­en. Informiere­n Sie sich pünktlich zur Sommerzeit über geltende

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