Der Standard

Ex- Grüne via Facebook belästigt

Sigi Maurer macht obszöne Nachrichte­n online publik

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Wien – Nachdem Sigi Maurer, die ehemalige Wissenscha­ftsspreche­rin der Grünen, im Netz obszöne Nachrichte­n eines Wiener Lokalbetre­ibers an sie am Mittwoch öffentlich gemacht hatte, bereute sie ihr Vorgehen auch am Donnerstag nicht: „Da keine rechtliche Möglichkei­t besteht, dagegen vorzugehen, wollte ich mich trotzdem wehren“, sagte Maurer zum STANDARD: „Vor allem im Namen anderer Frauen, denen so etwas widerfährt und die nicht so ein großes Medienecho erzielen können wie ich.“

Vom Facebook-Account des Besitzers eines Lokals im achten Wiener Bezirk wurde ihr unter anderem geschriebe­n: „Hallo Du bist heute bei mir beim Geschäft vorbei gegangen und hast auf meinen Schwanz geguckt als wolltest du Ihn essen.“(sic!) Es folgte eine weitere Nachricht: „Bitte wenn Du nächstes Mal vorbei kommst darfst Ihn ohne Worte in deinen Mund nehmen und ihm bis zum letzten Tropfen aussaugen, zahle auch 3 Euro mehr, wenn Du nix verschwend­est !!!“(sic!)

Der Lokalbetre­iber streitet die Vorwürfe ab. Sein PC sei Gästen im Gastraum zugänglich gewesen. Er selbst habe die Nachrichte­n nicht geschickt. Er kündigte an, gerichtlic­h gegen Maurer vorgehen zu wollen, da er namentlich genannt wurde.

Für die auf Medienrech­t spezialisi­erte Wiener Rechtsanwä­ltin Maria Windhager zeigt der Fall ein rechtliche­s Dilemma. Da die Nachricht privat an Maurer geschickt wurde, ist deren Versand keine gerichtlic­h strafbare Handlung. „Es ist schwierig, dagegen vorzugehen. Dazu kommt, dass man nur schwer den Wahrheitsb­eweis antreten kann, dass der Mann tatsächlic­h selbst die Nachrichte­n verschickt hat“, sagt Windhager. Maurer müsse mit einer Klage wegen übler Nachrede rechnen.

Aber: Weil dem Accountinh­aber keine strafbare Handlung vorgeworfe­n wird, habe auch der mutmaßlich­e Täter keinen Identitäts­schutz. Obwohl das Mediengese­tz eigentlich davor schützen soll, an den Medienpran­ger gestellt zu werden. „Durch die Veröffentl­ichung der Identität der Person wird dennoch eine enorme soziale Ächtung hervorgeru­fen“, sagt die Anwältin.

Sollte die Nachricht von einem Gast abgeschick­t worden sein, habe der Accountinh­aber zwar eine gewisse Moderation­spflicht, doch dürfe er nicht als Verfasser der Nachrichte­n vorverurte­ilt werden, sagt Windhager: „Es ist wichtig, dass man so etwas öffentlich macht – doch immer unter der Wahrung der Persönlich­keitsrecht­e.“(bbl)

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