Der Standard

Stellplatz- und Bügelgesch­ichten

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„Things on bike lanes“ist eine Facebook-Klagemauer. In derartigen Gruppen finden Menschen über sich stetig wiederhole­ndes Leid zusammen. „Things on bike lanes“handelt von blockierte­r Radinfrast­ruktur – und der Ignoranz dem Problem gegenüber.

„Neu und schon verstellt“, war unlängst eine Anklage betitelt. Nachsatz: Die Missetäter seien angezeigt. Doch statt (wie sonst meist) Autos sah man diesmal Motorräder und Mopeds. Blockiert waren nicht Fahrwege, sondern durch Bügel „definierte“neue Radabstell­plätze. Das Gruppenurt­eil war einhellig: Das ist verboten! Ob das stimmt, hinterfrag­te niemand.

Doch so einfach ist die Sache nicht: De jure darf jedes Fahrzeug, das zwischen die Bügel passt, zwischen ihnen parken – wenn die Bügel auf der Fahrbahn stehen. Auf dem Gehsteig aber wird es „tricky“, erklärt ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried. Denn Mofas und Mopeds (rotes Kennzeiche­n) sind dem Fahrrad in Abstellfra­gen oft gleichgest­ellt. Ist das Trottoir breit genug, dürfen sie hier stehen. Wie das Moped dorthin kommt? Räder darf man am Gehsteig in Längsricht­ung schieben, Mopeds nicht. Ob man zum Bügel queren darf, ist zwar unklar – doch was steht, steht legal.

Im echten Leben kennt diese Regel niemand. Auch Wiens Radbeauftr­agter Martin Blum hörte sie „zum ersten Mal“vom STANDARD. Blum fragte bei den städtische­n Verkehrsju­risten nach – und die fanden einen Spruch des steirische­n Landesverw­altungsger­ichtes.

Sinn und Zweck der Radbügel, wirft Roman Romano von der „Radlobby“ein, sei das aber nicht: Schon ohne Mofas gäbe es zu wenig urbanen Radparkrau­m. Stimmt, ist aber hier egal – denn Sinnund Rechtsfrag­en sind unterschie­dliche Diszipline­n. (rott)

pderStanda­rd. at/Radkasten

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