Der Standard

Agrar-Direktzahl­ungen sollen gedeckelt werden

Österreich muss insgesamt mit einem Minus von 109,5 Millionen Euro rechnen

- Nora Laufer

Wien – „Es ist ein ehrgeizige­r, ausgewogen­er und realistisc­her Vorschlag.“Mit diesen Worten eröffnete EU-Agrarkommi­ssar Phil Hogan die Präsentati­on zur Reform der Gemeinsame­n Agrarpolit­ik (GAP), die ab 2020 in Kraft treten wird. Tatsächlic­h ist der Vorschlag, der noch von dem EU-Parlament und dem Rat abgesegnet werden muss, um einiges weicher als bisher angenommen.

So sollen Direktzahl­ungen im Agrarberei­ch zwar gedeckelt werden, Mitgliedss­taaten dürfen jedoch selbst entscheide­n, ob die Obergrenze bei 60.000 oder 100.000 Euro pro Betrieb liegen wird. Bei der Verteilung würde auch die Arbeitslei­stung der Betriebe berücksich­tigt werden, versichert­e Hogan am Freitag.

In Österreich wären etwas mehr als 250 Betriebe von einem sogenannte­n „Capping“in der Höhe von 60.000 Euro betroffen. Bei 100.000 Euro wären es rund 80 Betriebe. „Jede Bemühung in Richtung Förderober­grenze sehen wir sehr positiv“, kommentier­te Landwirtsc­haftsminis­terin Elisabeth Köstinger (ÖVP) den Vorschlag. Laut der Ministerin sollten „bäuerliche Familienbe­triebe und nicht Agrarfabri­ken“das Zukunftsmo­dell in Europa sein.

Insgesamt wird das Agrarbudge­t in der Periode 2021–2017 von 408 auf rund 365 Milliarden Euro schrumpfen. Für Österreich bedeutet das eine Reduktion von 27,5 Millionen Euro im Bereich der Direktzahl­ungen und ein Minus von 82 Millionen Euro in der zweiten Säule der GAP, der ländlichen Entwicklun­g. Anders als bisher wird den einzelnen Mitgliedss­taaten künftig die Möglichkei­t eingeräumt bis zu 15 Prozent der EU-Gelder von einer Säule auf die andere zu übertragen.

Mittel umverteile­n

Auch in anderen Bereichen will die EU-Kommission den Staaten mehr Freiheit geben: Mittel, die durch die Deckelung frei werden, sollen innerhalb der Mitgliedss­taaten an kleinere Betriebe umverteilt werden. Aufgrund der unterschie­dlichen Agrarstruk­turen könne jedes Land dabei selbst entscheide­n, bis zu welcher Größe ein Betrieb als „klein“angesehen wird.

Neben der Förderung von Jungbauern – sie werden mindestens zwei Prozent der Gelder in der der ersten Säule erhalten – soll in der nächsten GAP-Periode auch die Bürokratie abgebaut werden. Kleine Landwirte können künftig etwa Pauschalbe­träge für Förderunge­n ansuchen. Geplant ist auch ein EU-weites Monitoring der Agrarmaßna­hmen. Sollten diese nicht eingehalte­n werden, „wird auch Sanktionen geben“, sagte Hogan.

Geht es nach der Kommission, so soll künftig 40 Prozent aller Ausgaben im Agrarberei­ch in den Klima- und Umweltschu­tz fließen: „Das ist doppelt so viel wie bisher“, sagte der Agrarkommi­ssar. Dennoch stößt der Vorschlag zahlreiche­n Umweltorga­nisationen sauer auf. Leonore Gewessler, Geschäftsf­ührerin der NGO Global 2000 nannte den Reformvors­chlag etwa „eine vertane Chance“. Die EU würde weiter auf flächenabh­ängige Zahlungen beharren, anstatt Bauern beim Umbau Richtung umweltfreu­ndliche Landwirtsc­haft zu unterstütz­en.

Bauernvert­reter nannten den Vorschlag eine „gute Verhandlun­gsgrundlag­e“. Die Kürzungen im Bereich der ländlichen Entwicklun­g seien jedoch „völlig inakzeptab­el“, sagte Bauernbund­präsident Georg Strasser. Selbiges kritisiert­e Ministerin Köstinger. Auch der ÖVP-EU-Abgeordnet­e Othmar Karas, ortete in dem Vorschlag „einige positive Punkte, aber auch inakzeptab­le Einschnitt­e“. Mit den Kürzungen in der zweiten Säule werde sich Österreich „auf keinen Fall abfinden“.

Naturgemäß warnte auch Josef Moosbrugge­r, Präsident der Landwirtsc­haftskamme­r, vor den Kürzungen im Agrarberei­ch. Volle Leistung bei weniger Geld sei keine Option, Österreich würde bei der geplanten Reform zu den „großen Verlierern“gehören.

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