Der Standard

Moscheen offiziell offen

Unmittelba­re Wirkung des Bescheids wurde aufgehoben

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Das Verwaltung­sgericht Wien hat die unmittelba­re Wirksamkei­t des Bescheids zur Schließung von Moscheen aufgehoben.

Wien – Die Regierung hatte sich das wohl einfacher vorgestell­t. Exakt drei Wochen nachdem ÖVP und FPÖ verkündet hatten, sieben Moscheen zu schließen, sind nun alle auch offiziell wieder offen. Das Verwaltung­sgericht Wien hat der Berufung der Arabischen Kultusgeme­inde stattgegeb­en – die unmittelba­re Wirksamkei­t des Auflösungs­bescheids wurde somit aufgehoben. Wie der STANDARD berichtete, wurden die Gebetsräum­lichkeiten der Kultusgeme­inde allerdings nie tatsächlic­h gesperrt. Der Vorsitzend­e des Vereins hatte sich geweigert und wollte die Entscheidu­ng des Verwaltung­sgerichts abwarten.

Gegessen ist die Causa nun allerdings noch immer nicht. Die Regierung hat bereits angekündig­t, alle rechtliche­n Mittel zur Schließung der Moscheen auszuschöp­fen. Das Verwaltung­sgericht Wien hat bisher nur darüber befunden, dass die sofortige Auflösung der Kultusgeme­inde nicht zulässig war. Eine inhaltlich­e Ent- scheidung steht weiterhin aus. Begründet hatte das Amt den Akt mit allerlei Formalfehl­ern, die der Arabischen Kultusgeme­inde vorgeworfe­n werden, aber auch mit als salafistis­ch eingestuft­en Äußerungen des Imams einer der betroffene­n Moschee in Wien.

Neuwahlen in IGGÖ möglich

Durch die Entscheidu­ng des Verwaltung­sgerichts kann die Arabische Kultusgeme­inde nun auch an der Sitzung des Schurarats der Islamische­n Glaubensge­meinschaft (IGGÖ) am Samstag teilnehmen. Dort soll IGGÖ-Präsidente­n Ibrahim Olgun die Vertrauens­frage gestellt werden. Ihm wird vorgeworfe­n, die Schließung­en der Moscheen ins Rollen gebracht zu haben, da er Formalfehl­er der Kultusgeme­inde beim Kultusamt gemeldet hatte. Andere oberste Vertreter der IGGÖ monieren, dass Olgun sie darüber nicht informiert habe. Vizepräsid­ent Abdi Tasdögen forderte seinen Rücktritt. (mika)

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