Moscheen offiziell offen
Unmittelbare Wirkung des Bescheids wurde aufgehoben
Das Verwaltungsgericht Wien hat die unmittelbare Wirksamkeit des Bescheids zur Schließung von Moscheen aufgehoben.
Wien – Die Regierung hatte sich das wohl einfacher vorgestellt. Exakt drei Wochen nachdem ÖVP und FPÖ verkündet hatten, sieben Moscheen zu schließen, sind nun alle auch offiziell wieder offen. Das Verwaltungsgericht Wien hat der Berufung der Arabischen Kultusgemeinde stattgegeben – die unmittelbare Wirksamkeit des Auflösungsbescheids wurde somit aufgehoben. Wie der STANDARD berichtete, wurden die Gebetsräumlichkeiten der Kultusgemeinde allerdings nie tatsächlich gesperrt. Der Vorsitzende des Vereins hatte sich geweigert und wollte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts abwarten.
Gegessen ist die Causa nun allerdings noch immer nicht. Die Regierung hat bereits angekündigt, alle rechtlichen Mittel zur Schließung der Moscheen auszuschöpfen. Das Verwaltungsgericht Wien hat bisher nur darüber befunden, dass die sofortige Auflösung der Kultusgemeinde nicht zulässig war. Eine inhaltliche Ent- scheidung steht weiterhin aus. Begründet hatte das Amt den Akt mit allerlei Formalfehlern, die der Arabischen Kultusgemeinde vorgeworfen werden, aber auch mit als salafistisch eingestuften Äußerungen des Imams einer der betroffenen Moschee in Wien.
Neuwahlen in IGGÖ möglich
Durch die Entscheidung des Verwaltungsgerichts kann die Arabische Kultusgemeinde nun auch an der Sitzung des Schurarats der Islamischen Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) am Samstag teilnehmen. Dort soll IGGÖ-Präsidenten Ibrahim Olgun die Vertrauensfrage gestellt werden. Ihm wird vorgeworfen, die Schließungen der Moscheen ins Rollen gebracht zu haben, da er Formalfehler der Kultusgemeinde beim Kultusamt gemeldet hatte. Andere oberste Vertreter der IGGÖ monieren, dass Olgun sie darüber nicht informiert habe. Vizepräsident Abdi Tasdögen forderte seinen Rücktritt. (mika)