Der Standard

„Freiwillig“

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Die Regierung hat nun eine „Freiwillig­keitsgaran­tie“in das Gesetz über den Zwölfstund­entag hineingesc­hrieben.

Die Mitgliedss­taaten der EU haben bei ihrem Brüsseler Migrations­gipfel beschlosse­n, dass einzelne Mitgliedss­taaten, die stark von der Migration betroffen sind, wie Italien, Griechenla­nd oder Spanien, durch andere Staaten „auf freiwillig­er Basis“von Flüchtling­en entlastet werden sollen.

Da gerät man ins Grübeln über den Begriff „Freiwillig­keit“. Beim Zwölfstund­entag hat Türkis-Blau nach entspreche­nden Protesten ins Gesetz geschriebe­n, dass die elfte und zwölfte Arbeitsstu­nde „ohne Angabe von Gründen“abgelehnt werden kann. Das war vorher nicht so klar, wenn man den etwas unkonzentr­ierten Erklärunge­n der Sozialmini­sterin von der FPÖ zugehört hat. Aber was heißt das schon? Wer zum wiederholt­en Male längeres Arbeiten „freiwillig“ablehnt, wird dann bei vielen Firmen mit einiger Wahrschein­lichkeit freigesetz­t. Außer man hat den hl. Franziskus zum Arbeitgebe­r.

Ob die EU-Staaten, die schon bisher unter dem Titel „Quote“keine Migranten nehmen wollten, nun freiwillig ganz großzügig werden – auch das fällt unter die Rubrik: „Glauben Sie an Wunder?“

Freiwillig­keit ist schon unter normalen Umständen ein fragiles Konzept – aber noch mehr in Zeiten des großen Wandels, sei es in der Arbeitswel­t, sei es in der weltweiten Wanderungs­bewegung.

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